2018-11-29 12:08 |
Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger haben es schon bemerkt: Es tut sich was in der Kommunikationszone! Die dort stattfindenden, augenscheinlichen Erdarbeiten sind aber mitnichten wie zuweilen angenommen der Beginn der dort geplanten Baumaßnahmen. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine vom Landratsamt genehmigte archäologische Erkundung auf einem der Privatgrundstücke im Bereich der künftigen Kommunikationszone. Notwendig ist dies, weil sich im Bereich dieser randlich zwei kartierte Bodendenkmäler befinden. Das Gebiet der Kommunikationszone ist damit laut Einschätzung des Landesamtes für Denkmalpflege im Bauleitplanverfahren als „potentielle Verdachtsfläche“ für Bodendenkmäler zu betrachten. In der Folge sind dortige Eigentümer verpflichtet, ihr Grundstück untersuchen zu lassen und zum Zwecke der Erkundungen freizugeben. Über die Dauer der Erkundung kann derzeit keine Aussage getroffen werden; sie hängt auch von Art und Anzahl der Bodenfunde ab, die dort gemacht werden. |
neuere Nachrichten
-
29.11.2018
Gut besuchte Infoveranstaltung zum Garchinger Naturkindergarten -
29.11.2018
Eine halbe Milliarde für den Schulbau
-
29.11.2018
Forum zur U6-Verlängerung: Neue Machbarkeitsstudie in Planung -
27.11.2018
Erhaltungssatzung „Römerhofweg“