Hilfe zum Lebensunterhalt für Personen, die weder Anspruch auf Arbeitslosengeld II noch ausreichenden Anspruch auf andere Leistungen haben,
Hilfe zur
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Verstorbene/r war verheiratet:
- Eheurkunde (Heiratsurkunde) oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen
- Meldebescheinigung vom letzten
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