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Bauanträge
Der Antrag auf eine Baugenehmigung (Bauantrag) ist schriftlich bei der Stadtverwaltung, Zimmer Nr. 1.12, einzureichen. Diese legt ihn, sofern sie nicht selbst zur Entscheidung zuständig ist, mit ihrer Stellungnahme unverzüglich bei der Bauaufsichtsberhörde (Landratsamt München) vor. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Abbruch von Gebäuden:
Die Absicht, eine bauliche Anlage vollständig abzubrechen oder zu beseitigen, ist dem Landratsamt München anzuzeigen und über die Stadt Garching b. München, Zimmer Nr. 1.12, einzureichen.
Grundstücksteilungen:
Zur Anpassung des Baugesetzbuches (BauGB) an die EU-Richtlinien vom 24.06.2004 und mit dem neu eingeführten § 244 BauGB ist die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen generell weggefallen.
Hausnummernvergabe:
Hausnummern werden von der Stadtverwaltung, Zimmer Nr. 1.12, vergeben. Die Eigentümer haben ihr Grundstück mit der von der Stadt Garching festgesetzten Nummer zu versehen.
Entwässerungspläne:
Entwässerungspläne werden von der Stadtverwaltung, Zimmer Nr. 1.12, bearbeitet.
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