Die Stadt Garching beteiligt sich am neuen Förderverfahren zur Breitbandverbesserung des Freistaates Bayern. Die Bayerische Regierung will bis 2018 ein flächendeckendes Hochgeschwindigkeitsnetz schaffen. Mit dem neuen Förderprogramm für Breitbandausbau strebt der Freistaat Bayern an Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) schrittweise zu verwirklichen.
Auf dieser Seite informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Modul 1: Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung
Die Stadt Garching hat in einer Bestandsaufnahme gemäß Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie die aktuelle Versorgungssituation ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in welchem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Karte Ist-Analyse vor Markterkundung
Tabelle Ist-Analyse vor Markterkundung
Modul 2: Bekanntmachung Markterkundung
Die Stadt Garching b. München veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff. der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Stadt Garching bittet daher alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 25. Mai 2016 an der Markterkundung zu beteiligen.
Bekanntmachung Markterkundung
Modul 3: Markterkundung – Ergebnis
Die Stadt Garching b. München hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie – BbR durchgeführt.
Die Ergebnisse sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.
Markterkundung Ergebnis
Modul 4: Auswahlverfahren
Die Stadt Garching b. München führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein Auswahlverfahren gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR) durch. Die Angebotsfrist endet am 30.09.2016.
Achtung Fristverlängerung: Fristverlängerung der Angebotsabgabe bis zum 30.11.2016, 24:00 Uhr, Verlängerung der Bindefrist des Angebotes bis zum 31.01.2017.
Die Bekanntmachung zum Auswahlverfahren finden Sie hier:
Auswahlverfahren Bekanntmachung
Karte Vorläufiges Erschließungsgebiet
Anlage 1 – Herzustellende Anschlüsse
Anlage 3 – Leistungsbeschreibung
Muster Wirtschaftlichkeitslücke
Modul 5: Veröffentlichung der Auswahlentscheidung
Bekanntmachung der Stadt Garching bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).
Das Ergebnis der vorgesehenen Auswahlentscheidung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt:
Veröffentlichung der Auswahlentscheidung
Modul 6: Zuwendungsbescheid
Die Stadt Garching hat den von der Regierung von Oberbayern erstellten positiven Förderbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern erhalten.
Der Förderbescheid wurde am 11.10.2017 übergeben.
Modul 7: Kooperationsvertrag, Stellungnahme der Gemeinde
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Stadt Garching b. München entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).
Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag
Modul 8: Fördersteckbrief
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:
http://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ext_data/BBZ_Veroff_Links_Table_new.html
Modul 8 besteht aus einem XLS-basierten Fördersteckbrief, einer PDF-Karte sowie den dazugehörigen GIS-Dateien. Versenden Sie alle drei Dokumente bitte an den Breitbandmanager des Landkreises ().