Ansprechpartner im Rathaus
Rainer Belm
Zimmer 1.28
Tel. 089 / 320 89 -112
Fax. 089 / 320 89 -9112
E-Mail:
Bolzplätze
- Hochbrück, am Lärmschutzwall
- Mühlgasse
- Am Stadion am See
- Am Hüterweg
- Untere Straßäcker
Öffentliche Spielplätze
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Benutzung der Kinderspielanlagen gemäß der Grünanlagensatzung der Stadt Garching vom 01.03.2005:
§ 3 Benutzung der Kinderspielanlagen
(1) Die Kinderspielanlagen können vom 01.04. bis 31.10. nur in der Zeit von 8.00 bis 21.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nur in der Zeit von 09.00 bis. 20.00 Uhr, und vom 01.11. bis 31.03. nur in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr benutzt werden. Im Einzelfall kann eine andere Regelung erfolgen.
(2) Die Kinderspielanlagen stehen allen Kindern und Jugendlichen sowie den begleitenden Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten zur Verfügung. Die im Einzelfall durch Beschilderung angezeigten Altersbeschränkungen für Kinder und Jugendliche sind einzuhalten. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder dessen Beauftragten sein.
Weitere Hinweise zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Benutzung der städtischen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) unter Satzung und Verordnungen