Kirchenaustritt
Information
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft ist bei dem Standesamt des Wohnsitzes mündlich oder schriftlich zu erklären.
Bei Abgabe der mündlichen Erklärung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein.
Kosten
35,00 EUR
Ansprechpartner
Ansprechpartner | Raum | Telefon | Fax | |
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Erath, Astrid
Standesamt |
0.13 | 089-32089-173 | 089-32089-9173 | |
Pichler, Katrin
Standesamt |
0.12 | 089-32089-168 | 089-32089-9168 |