2020-09-15 13:53 |
In seiner Sitzung am 18.06.2020 hat der Garchinger Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, Garchinger Bürgerinnen und Bürgern (mit Erstwohnsitz in Garching) Fahrten ab 1. September mit den Buslinien L290 und L293 nachträglich kostenfrei zu stellen. Dieses Angebot läuft zunächst für eine Probezeit von einem Jahr. Was ist zu beachten? Der MVV verzichtet nicht auf das anfallende Beförderungsentgelt. Nach wie vor müssen Fahrgäste daher bei Fahrten mit den Buslinien L290 oder L293 eine Fahrkarte lösen (Streifen- oder Kurzstreckenkarte, keine Zeitkarten wie Monatskarten!) und in den Bussen abstempeln. Gegen Vorlage der in diesen Bussen abgestempelten Karten (nebst eines Formulars) können Fahrten, die ab dem 1. September durchgeführt wurden, zur Erstattung angemeldet werden. Am Empfang des Garchinger Rathauses ist das Formular erhältlich, ebenso auf der städtischen Homepage www.garching.de unter "Formulare". Ausgefüllte Formulare mit den beigefügten Fahrkarten können erstmals ab 1.1.2021 im Rathaus abgegeben werden. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, werden die Tickets nicht einzeln, sondern gesammelt vorgelegt: - im Januar 2021 für Fahrten im Zeitraum 01.09.2020 bis 31.12.2020 Die Erstattung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das Konto des Antragstellers. Bei Fragen steht Herr Trier, Zimmer 0.16, Email: , bereit.
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