2021-01-12 11:08 |
Die Landkreis-Flat ist eine freiwillige Leistung des Landkreises München und wird vollständig über das Landratsamt abgewickelt. Landkreisbürger, die ein MVV-Jahresabo für die Geltungsbereiche M+1 oder M+2 haben, können sich den Differenzbetrag zu einem Jahresabo der Zone M erstatten lassen. Der Zuschuss ist auf die Jahre 2020 und 2021 befristet. Er erfolgt auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses vom 23.09.2019. Die Voraussetzungen
IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, IsarCardJob oder Ausbildungstarif I bzw. II und hierbei die Geltungsbereiche M+1, M+2, M+3, M+4, M+5, M+6 Die maximale Summe der Erstattung ist jedoch die Differenz des Ticketpreises M+2 zu M, auch wenn ein größerer Geltungsbereich abonniert wurde. Antrag stellen Der Zuschuss kann jährlich im Nachhinein online oder über Papierformular beantragt werden. Anträge für 2020 können ab sofort gestellt werden. Die Rückerstattung und Auszahlung startet voraussichtlich Ende Februar / Anfang März 2021. Alles über die erforderlichen Unterlagen, Bearbeitungszeit, Fristen etc. ist hier zu finden: https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/mvv-bezuschussung-landkreis-flat/ |
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