2021-01-16 19:03 |
UPDATE Alle Personen ab 15 Jahren müssen ab 18. Januar im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. Diese schützt nicht nur das Umfeld, sondern auch den Träger selbst. Die FFP2-Maskenpflicht gilt außerdem nur für Kunden und nicht für Angestellte im Einzelhandel, wie auf der Internetseite des bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zu lesen ist.
Die Übersicht der Maßnahmen ab 11. Januar: |
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