Rechnungen & Kasse
Rechnungen
Alle in den jeweiligen Abteilungen geprüften Rechnungen werden von einer zentralen Stelle zur Auszahlung der Stadtkasse übergeben.
Auskunft erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 089 / 32089 120.
Kasse
Mahnungen/ Säumniszuschläge
Um unnötige Mahnungen und Säumniszuschläge (1 % des durch 50 teilbaren abgerundeten Betrages) zu vermeiden wird empfohlen der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu geben. Das spart Ihnen Zeit und Geld.
Auskunft erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 089 / 320 89-127 oder -128.
Auskunft erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 089 / 320 89-127 oder -128.
Stundungen / Erlässe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Stundungen werden nur gewährt, wenn wirtschaftliche Gründe nachgewiesen sind. Die Stundungszinsen betragen 0,5 % des rückständigen Betrages für jeden vollen Monat ab Fälligkeit.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 15 €.
Auskunft erhalten Sie unter der Tel. Nr. 089 / 320 89-129.
Zahlungsweise
Die Regel ist bargeldloser Verkehr. Für Barauszahlungen oder Einzahlungen ist die Stadtkasse Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 und Donnerstag zusätzlich von 15:00 bis 18:00 geöffnet. Zahlungen für Leistungen des Einwohnermeldeamts (Auskünfte aus dem Melderegister, Ausweise usw.) können dort direkt bar oder mit Karte getätigt werden. Auch beim Vorverkauf des Kulturreferats ist diese direkte Bezahlmöglichkeit gegeben.