2021-01-15 13:33 |
Straßenreinigung und Wintersicherung gehören zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten. Viele Bürgerinnen und Bürger sind jedoch oft nicht ausreichend darüber informiert, welche Rechte und Pflichten diesbezüglich im Einzelnen für sie bestehen. Denn: In weiten Teilen des Garchinger Stadtgebietes sowie der Ortsteile Hochbrück und Dirnismaning sind sowohl die Straßenreinigung, als auch der Winterdienst auf die Anlieger übertragen. Die Bürgerinformationsschrift ist eine wertvolle Orientierungshilfe: Sie macht übersichtlich auf die wichtigsten Punkte der neuen städtischen Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Garching aufmerksam.
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