Bauanträge

Ein Bauvorhaben in Garching setzt eine Baugenehmigung voraus. Diese erteilt das Landratsamt München. Die Anträge hierfür sind jedoch bei der Stadt Garching einzureichen. Sie prüft, ob der Antrag den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entspricht, erteilt das gemeindliche Einvernehmen und leitet den Bauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt weiter.

Wichtiger Hinweis: Ab 01.03.2023 wird die Einreichung des Bauantrages direkt beim Landratsamt verbindlich sein!

Auskünfte zum Bauantrag:
089 / 3 20 89-1 82

Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan mit Grünordnung enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für einzelne Bauvorhaben in diesem Umgriff und wird als Satzung vom Stadtrat erlassen. Die rechtsgültigen Bebauungspläne können im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Ebenso sind die Pläne hier im Reiter "Bebauungspläne" einsehbar.

Auskünfte zu den Bebauungsplänen:
089 / 3 20 89-1 82

Bekanntmachungen

Bebauungsplan  

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 157 „Erweiterung General Electric", 1. Änderung"; Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren § 13a BauGB

Bekanntmachung der Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB)

Der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung in der Fassung vom 25.07.2023 und die Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung des Büros Naturperspektiven vom 04.10.2023, wird in der Zeit von

Mittwoch, den 25.10.2023 bis Freitag, den 01.12.2023

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde:

https://www.garching.de unter der Rubrik Bauen Wohnen/Bauen/Bauanträge und Bebauungspläne bzw. der Adresse https://www.garching.de/bauen-wohnen/bauen/bauanträge-und-bebauungspläne

und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

-> Gemeindename: Garching b. München -> laufende Bauleitplanverfahren

einsehbar.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 193 „Nachverdichtung Freisinger Landstraße 17-17a“; 

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben-  und Erschließungsplan liegt mit Begründung und integriertem Umweltbericht vom 07.02.2023, dem Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 23.01.2022, der faunistischen Kartierung vom 29.11.2021, den CEF-Maßnahmen vom 15.06.2023, der schalltechnischen Untersuchung vom 24.03.2023, dem Entwässerungskonzept vom 15.11.2021, sowie den folgenden im Rahmen der Auslegung eingegangenen - nach Einschätzung der Stadt - wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen

 in der Zeit vom

Mittwoch, den 07.11.2023 bis Montag, den 11.12.2023

während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Garching, Rathausplatz 3, 85748 Garching b. München, im Eingangsbereich des Rathauses, öffentlich aus.

*Datenschutz.