ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/915/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Energie-Wende-Garching GmbH (EWG) beabsichtigt auf den Grundstücken mit den Fl-Nr. 1680, 1680/1, 1681 und 1682 ein Biomasseheizwerk zu errichten. Für dieses Biomasseheizwerk liegt ein Entwässerungsplan vor.

Der Betrieb ist als sog. 72  Std.-BOB-Betrieb vorgesehen, d. h. es muss nur alle 72 Stunden Personal in der Anlage sein, somit fallen nur sehr geringe Mengen Sanitärabwasser an.

 

Da die Druckleitung für die Weiterleitung des Abwassers bis zum Kanalnetz der Stadt Garching, aber für die erheblich höhere gewerbliche Abwassermenge, die aber nicht konstant abgeleitet wird, dimensioniert werden muss, würde die geringe Menge Sanitärabwasser in der Druckleitung anfaulen und zu erheblichen Geruchsbelästigungen im Freispiegelkanal zwischen Einleitpunkt Biomasseheizwerk und der Kläranlage Garching im Bereich Forschungszentrum sorgen.

 

Deshalb möchte die EWG einen wasserdichten Sammelbehälter errichten, der bei Bedarf von einem geeigneten Entsorgungsunternehmen entleert werden muss.

 

Die Energie-Wende-Garching GmbH (EWG) bittet um Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang laut §5 der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Garching b. München. Damit entfällt der Anschluss an den öffentlichen Kanal der Stadt Garching.

 

Die Zustimmung zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erlischt, wenn eine eventuelle Bebauung angrenzender Flächen, die Verlegung eines städtischen Kanals erforderlich macht und dann dort ein wirtschaftlicher Anschluss für das Sanitärabwasser möglich ist.

 

 

 

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Der Werkausschuss beschließt das Biomasseheizwerk der Energie-Wende-Garching GmbH & Co. KG auf Flur Nr. 1680, 1680/1, 1681 und 1682 vom Anschluss-und Benutzungszwang laut §5 der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Garching b. München zu befreien.

 

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