Anpassung der Vergabekriterien für das Garchinger Wohnmodell
Der Garchinger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 die Anpassung der Vergabekriterien für das Garchinger Wohnmodell beschlossen.
Die Kriterien gelten für alle zukünftigen Baugebiete, in denen Grundstücke oder Wohnungen im Rahmen eines Garchinger Wohnmodells vergeben werden sollen.
Wenn die Vergabe von Grundstücken oder Wohnungen im Rahmen des Garchinger Wohnmodells ansteht, wird die Stadt Garching die Interessenten informieren, ohne dass damit ein Anspruch auf diese Information entsteht.
Die angepassten Vergabekriterien sind im Zeitraum
vom 21.11.2023 bis 21.12.2023
während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Garching, Rathausplatz 3, 85748 Garching b. München, im Eingangsbereich des Rathauses öffentlich ausgelegt und auf der Homepage der Stadt Garching unter folgendem Link zu finden https://www.garching.de/bauen-wohnen/wohnen/garchinger-wohnmodell.
Bei Rückfragen wird ein Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Ein Anspruch gegenüber der Stadt auf Zuteilung einer Wohnung / eines Grundstückes besteht zu keinem Zeitpunkt.