Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung in allen bauaufsichtlich genehmigten Wohngebäuden (Bestand) innerhalb des Stadtgebietes, deren baulicher Zustand erhaltenswürdig ist. Neubau wird nicht gefördert. 

Zweck der Förderung ist es, mit den verfügbaren städtischen Mitteln möglichst große Energieeinspareffekte (CO₂-Einsparung) zu erzielen sowie einen Anstoß für wesentliche eigene Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zur Durchführung der wünschenswerten Maßnahmen zu geben. 

Antrag und Richtlinien

Auskünfte zum Energiesparförderprogramm:
Tel. 0 89 / 3 20 89-1 39
Fax 0 89 / 3 20 89-91 39