Erklärung Pässe

Information

Gültigkeitsdauer: 1 Jahr, max. bis zum 12. Lebensjahr.
Vorhandene alte Kinderausweise sowie abgelaufene Kinderreisepässe können nicht mehr verlängert werden.
Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen eine Unterschrift auf dem Antragsformular leisten.

Voraussetzungen:
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz; Antragstellung bei der jeweils zuständigen Gemeinde. Das persönliche Erscheinen der Sorgebrechtigten und des Kindes ist Voraussetzung zur Erstellung eines Kinderreisepasses. Dies gilt auch für Kleinkinder (Babys).

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • Zustimmungserklärung
  • aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Ausweise bzw. Pässe beider Elternteile im Original 
  • bei ledigen Elternteilen muss ein Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden
  • vorheriges Ausweisdokument sofern vorhanden
  • das betreffende Kind muss persönlich anwesend sein

Bei getrennt lebenden Elternteilen, ist für die Ausstellung nur der Elternteil zuständig, bei dem das Kind wohnhaft gemeldet ist (eine Zustimmungserklärung ist in diesem Fall nicht notwendig). Sind beide Eltern sorgeberechtigt, kann die Beantragung auch von einem Elternteil erfolgen, sofern dieser die oben aufgeführte Zustimmungserklärung unterschrieben vom nicht anwesenden Elternteil vorlegt.

Kosten:
- Verlängerung innerhalb der Gültigkeit: 6,-
- Bildnachtrag innerhalb der Gültigkeit: 6,-
- Neuantrag: 13,-  

Verdoppelung der Gebühren:
- Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses,  wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss. 
- Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

Hinweis:

Der alte Kinderausweis und der Kinderreisepass werden in nicht allen Staaten dieser Welt anerkannt. Seit 1. Januar 2006 ersetzt der maschinenlesbare Kinderreisepass generell den bisherigen Kinderausweis. Die bis dahin ausgestellten Kinderausweise behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit.

Wichtiger Hinweis: Über die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes sollten Sie sich generell auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertigesamt.de informieren!

Link zum Bayerischen Behördenwegweiser

Formular:

 

Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:

Montag - Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag  14 - 18 Uhr

Für Besuche im EWO ist außer Donnerstags ein Termin zu vereinbaren!

 

Ansprechpartner erreichen Sie unter:

E-Mail: 
Telefon: 089-32089-444
Fax: 089-32089-212