Worum es bei der Förderung geht und was damit erreicht werden soll
- Die Stadt Garching unterstützt mit diesem Förderprogramm Maßnahmen im Stadtgebiet, die zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur nachhaltigen Mobilität sowie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beitragen.
- Ziel ist es, durch finanzielle Anreize eine möglichst große CO2-Einsparung zu erreichen und Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, aktiv Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.
Aktuelle Förderungen
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit einer Leistung bis 10 kW
- Photovoltaik-Thermie-Kollektoren (PVT-Kollektoren) zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung
- Steckersolaranlagen (z. B. Balkonsolaranlagen)
- Maßnahmen zur Stromspeicherung im Zusammenhang mit Photovoltaik- oder Windkraftanlagen
- Energieberatungen durch zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater
- Gebäudeschwachstellenanalysen mittels Thermographie (Wärmebildkamera)
- Nutzung der Tiefengeothermie mit Anschluss an das Fernwärmenetz der Energiewende Garching (EWG)
- Netzabhängige Ladestationen für Elektromobile zur privaten Nutzung („Wallboxen“)
- Lastenräder
- Solarthermischen Anlagen mit Heizungsunterstützung
- Außenliegender Sonnenschutz
- Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung
- Regenwasserspeicher
Wichtiger Hinweis
Die beantragte Maßnahme kann erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids beauftragt werden. Maßnahmen, die vor der Bewilligung bereits beauftragt, begonnen oder sogar vollendet worden sind, können nicht mehr gefördert werden. Die entsprechenden Informationen und Vorgaben finden Sie in den Richtlinien.
Antrag und Richtlinie
→ Antrag
→ Richtlinie
Auskünfte zum Energiesparförderprogramm:
Tel. 0 89 / 3 20 89-327
Fax 0 89 / 3 20 89-9327
