Bauanträge

Ein Bauvorhaben in Garching setzt eine Baugenehmigung voraus. Diese erteilt das Landratsamt München. Die Anträge hierfür sind jedoch bei der Stadt Garching einzureichen. Sie prüft, ob der Antrag den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entspricht, erteilt das gemeindliche Einvernehmen und leitet den Bauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt weiter.

Wichtiger Hinweis: Ab 01.03.2023 wird die Einreichung des Bauantrages direkt beim Landratsamt verbindlich sein!

Auskünfte zum Bauantrag:
089 / 3 20 89-1 82

Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan mit Grünordnung enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für einzelne Bauvorhaben in diesem Umgriff und wird als Satzung vom Stadtrat erlassen. Die rechtsgültigen Bebauungspläne können im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Ebenso sind die Pläne hier im Reiter "Bebauungspläne" einsehbar.

Auskünfte zu den Bebauungsplänen:
089 / 3 20 89-1 82

Bekanntmachungen

Bekanntmachung gemäß Art. 52 Abs. 2 des Bayer. Naturschutzgesetzes

Anhörungsverfahren (Bürgerbeteiligung) zum Erlass der geplanten Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet  "Münchner Norden im Bereich der Gemeinden Garching bei München, Ober- und Unterschleißheim"

Bekanntmachung der Genehmigung der 5. Flächennutzungsplanänderung „Erweiterung Angerlweg Süd/Ost“ der Stadt Garching; Inkrafttreten gem. § 6 Abs.5 Baugesetzbuch (BauGB)

Mit Bescheid vom 25.02.2026, Az.: 4.1 - 0003/25/FNP hat das Landratsamt München die Genehmigung der 5. Flächennutzungsplanänderung erteilt.

Bebauungsplan Nr. 196 „Erweiterung Angerlweg Süd/Ost“; Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bebauungsplan Nr. 196 „Erweiterung Angerlweg Süd/Ost“ tritt mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.