ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0005/2024

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Der Ortsverband des Bayerischen Cochlea-Implantat-Verbands e.V. hat mit der E-Mail vom 16.05.2024 einen Zuschuss zur akustischen Sanierung ihrer Beratungsräume am Rathausplatz in Garching b. München gestellt.

 

Der Verband setzt sich aus über 32 Selbsthilfegruppen in allen Regionen Bayerns zusammen. Diese treffen sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch und bieten vielfältigste Unterstützung rund um das Thema Hören für alle Interessierten an.

 

Zum Angebot gehört hier die Begleitung und Information von Cochlea Implantat Trägern bei Behörden, Krankenkassen, im sozialpolitischen und medizinischen Bereich. Zusätzlich werden Fortbildungen und Seminare für Betroffene und Angehörige angeboten.

 

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) richtet sich sowohl an Erwachsene als auch an Kinder und Jugendliche, sowie an deren Angehörige, die aufgrund einer (drohenden) Behinderung Anspruch auf Leistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) haben. Sie ist hierbei nicht nur Anlaufstelle für Menschen mit einer (drohenden) Behinderung, sondern auch für Menschen mit einer chronischen Erkrankung.

Das Angebot dient der Aufklärung der Betroffenen über ihre Rechte auf Rehabilitation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und versteht sich als niedrigschwelliges Beratungsangebot. Die EUTB fungiert stets unabhängig von den Leistungsträgern und -Erbringern und soll diese sinnvoll ergänzen, nicht ersetzen. Eine Rechtsberatung oder eine Begleitung bei Widerspruchsverfahren kann die EUTB nicht leisten.

Jedes Beratungsangebot der EUTB soll sich an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen einer Person orientieren. Hierfür gibt es ein eigenes Leitbild, das den Regeln der Barrierefreiheit folgt und die Betroffenen dazu ermutigen soll, selbstbestimmt Entscheidungen für ihre gesellschaftliche Teilhabe zu treffen.

 

 

 

In der Praxis kann die EUTB z. B. folgende Fragen beantworten:

  •                               Wie beantrage ich die Anerkennung einer Schwerbehinderung?
  •                               Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
  •                               Kann und soll ich (bewilligte) Teilhabeleistungen als persönliches Budget organisieren?
  •                               Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann ich nutzen, um meinen aktuellen Beruf zu behalten?

In der Beratungsstelle für die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)“ arbeiten ebenfalls Betroffene, hierzu zählen auch Menschen mit einer Hörbehinderung. Für diese und auch für die Ratsuchenden ist eine gute Raumakustik für die Beratungssituation sehr wichtig. Ebenfalls sind hier Seminare und Vorträge geplant.

 

Die Beratungsstelle wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch mindestens bis Ende 2029 gefördert. Das vorliegende Angebot beziffert die Kosten der Sanierung auf 21.104,65 €.

Hiervon wird ein Zuschuss in Höhe von 40%, somit 8.441,86 € beantragt.

Die EUTB ist in kurzer Zeit zu einem wichtigen Baustein der Beratungslandschaft in Garching geworden und wird von den Bürgerinnen und Bürgern positiv wahrgenommen. Die Beratungsstelle ist ein wertvolles Element zur Selbstbestimmung von Menschen mit (drohender) Behinderung.

 

 

 

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einen Zuschuss in Höhe von 8.441,86 € an den Ortsverband des Bayerischen Cochlea-Implantat-Verbands e.V. für die akustische Sanierung der Beratungsräume am Rathausplatz in Garching b. München.

 

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