ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/756/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Stadtwerke München sind an die Stadt Garching mit Ihrer Planungsabsicht, im Münchner Norden, teils auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München, teils auf Garchinger Stadtgebiet drei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Die geplanten Standorte sind in der beiliegenden Anlage (Anlage 1) dargestellt. Die Stadtwerke haben ein entsprechendes Schreiben auch beim Landratsamt München eingereicht.

 

Die Stadt Garching hat darauf hin, nach Rechtsberatung und Empfehlung durch Herrn Reitberger von der Kanzlei Meidert & Kollegen, das Büro  „TeamBüro Markert“  am 23.06.2010 mit der Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung möglicher Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen auf Garchinger Stadtgebiet beauftragt. Es sollen gliche Standorte r Windkraftanlagen gefunden werden, die zu keiner oder nur geringer Beeinträchtigung von Mensch, Natur, Landschaft etc. führen. Diese Flächen sollen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung als Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden.

 

Die ersten Ergebnisse der durch das TeamBüro Markert durchgeführten Ermittlungen liegen nunmehr in Form von Plankarten (Anlage 2 mit 9) vor. Diese Pläne sind noch in kleinen Teilbereichen zu ergänzen, bzw. zu ändern. Diese Ergänzungen und Änderungen haben jedoch keinen grundsätzlichen Einfluss auf das Ergebnis. Herr Markert stellt das Ergebnis in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses ausführlich vor. Voraussichtlich sind dann die noch erforderlichen Änderungen bereits eingearbeitet. Das Gutachten selbst liegt noch nicht vor, ist aber eine Zusammenfassung des Vortrages von Herrn Markert.

 

Kartengrundlage für die Ermittlung der möglichen Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ist der Vorentwurf der Fchennutzungsplanneuaufstellung vom 22.11.2007. Im Rahmen der Flächennutzungsplanneuaufstellung wurde bereits die frühzeitigergerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt, eine Würdigung der vorgebrachten Stellungnahmen erfolgte bisher nicht, da verschiedene Themenbereiche (z.B. Gewässerpflegeentwicklungsplan, Klimaschutzkonzept, Geh- und Fahrradwegekonzept) im weiteren Verfahren zu integrieren sind. Derzeit sollen noch die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt abgewartet werden, bevor das Verfahren weitergeführt wird. Der Regionalplan wurde nicht berücksichtigt.

 

Über die Kartengrundlage wurden in mehreren „Schichten“ die Schutzgüter, Siedlungen und Denkmalschutz, Infrastrukturelle Einrichtungen, Natur- und Landschaftsschutz und wasserwirtschaftliche Belange gelegt und deren Schutzbereiche dargestellt ( vgl. Anlagen 2 mit 5). Die jeweils angegebenen Schutzbereiche sind in ihrem Ausmaß bereits durch Gerichtsurteile bestätigt.

Anlage 6 und 7 zeigen eine zusammenfassende Darstellung aller betroffenen Schutzgüter und deren Schutzbereiche und als Ergebnis die potentiell konfliktarmen Flächen, die in der Anlage 7 mit W1- W 5 dargestellt sind und daher grundsätzlich als mögliche Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in Betracht kommen. Diese Flächen sind im weiteren Verlauf noch näher zu betrachten. Hier ist im Einzelfall für jede Fläche zu ermitteln, ob diese Fläche tatsächlich auch geeignet ist oder durch die Ausweisung von Windkraftanlagen auf dieser Fläche sonstige Schutzgüter oder Planungsziele der Stadt Garching verletzt sind. 

Die Anlage 8 zeigt die durchschnittlich Windgeschwindigkeit in 80 m Höhe auf Garchinger Stadtgebiet. Sie liegt überwiegend bei 4,6 -4,8 m/s. Gemäß den Angaben im bayerischen Windatlas sind diese Werte auch in einer Höhe von 140 Meter anzutreffen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass eine Windkraftanlage erst ab einer Windgeschwindigkeit von 5,2 m/s wirtschaftlich arbeitet. Der Verwaltung ist nicht bekannt, ob es mittlerweile Verfahren und Techniken gibt, die auch einen wirtschaftlichen Betrieb einer Windkraftanlage mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von 4,6 4, 8 m/s ermöglichen. Da diese Angaben auch den Stadtwerken München vorliegen und diese weiterhin eine Standortprüfung vornehmen, ist dies anzunehmen. Es ist daher erforderlich, dennoch geeignete Standorte für Windkraftanlagen zu ermitteln.

Die Anlage 9 enthält noch die Angaben über Trenngrün und Landschaftliches Vorbehaltsgebiet gemäß Regionalplan München, Stand Juli 2010, die bei der Ausweisung der Konzentrationsflächen ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

 

Um nunmehr die auf dem Garchinger Stadtgebiet möglichen Konzentrationsflächen ermitteln und im Flächennutzungsplan als solche ausweisen zu können, ist der Aufstellungsbeschluss für die 46. Flächennutzungsplanänderung „Ausweisung Konzentrationsflächen Windkraftanlagen“ erforderlich. Grundlage der Flächennutzungsplanänderung sollen die gutachterlichen Ergebnisse des Planungsbüros TeamBüro Markert bilden.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, geeignete Flächen für Windkraftanlagen zu finden. Deshalb sind die Ermittlungen und Ergebnisse des Gutachtens „Windkraftanlagenkonzentrationsflächen“ des Planungsbüros TeamBüro Markert  im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auszulegen, um gleichzeitig auch festzustellen, ob diese Ergebnisse und Ermittlungen richtig sind oder ggf. berichtigt werden müssen. Es soll festgestellt werden, ob die ermittelten fünf eventuell möglichen Konzentrationsflächen tatsächlich geeignet sind oder ob sich darüberhinaus weitere mögliche Konzentrationsflächen ergeben.

Bereits bekannt ist, dass die Ausweisung einer Konzentrationsfläche am Standort W 3 eventuell nicht möglich ist, da sich hier eine Interessenkollision mit der 45. Flächennutzungsplanänderung „Zeppelin Hangar MUC“ und dem dazugehörigen Bebauungsplan Nr. 158 auf Grund der An- und Abflugkorridore der Zeppeline ergibt.

 

Die Flächennutzungsplanänderung wird voraussichtlich Herr Strohmayr vom Planungsbüro GSU machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den Aufstellungsbeschluss für die 46. Flächennutzungsplanänderung „ Ausweisung Konzentrationsflächen Windkraftanlagen“ zu fassen. Mit der Flächennutzungsplanänderung wird das Ziel verfolgt, für den gesamten Außenbereich der Stadt Garching geeignete Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Mit der Ausweisung von Konzentrationsflächen soll zugleich die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB bewirkt werden. Die Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchung des TeamBüro Markert sind als Grundlage für die Änderung heranzuziehen. Zudem beschließt der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem Stadtrat zu empfehlen, die 46. Flächennutzungsplanänderung mit Gutachten Windkraftanlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB frei zu geben.

 

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Anlagen

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