ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/0003/2024

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Nach der ersten Durchführung des Bürgerbudgets hält die Verwaltung es für sinnvoll, die Satzung zum Bürgerbudget zu überarbeiten, um den Prozess klarer zu definieren und Unklarheiten für die zukünftigen Bürgerbudgets zu klären.

Ein Entwurf der überarbeiteten Satzung ist als Anlage beigefügt.

Der erste zu überarbeite Punkt ist die Einreichung der Vorschläge, diese wurden oft allgemein gestellt  und es war dadurch für die Verwaltung nicht eindeutig klar erkennbar, was der Antragssteller sich genau wünscht. Das soll in Zukunft verhindert werden, indem der Vorschlag konkret gestellt werden muss.

 

Bei der Behandlung der Vorschläge sind in der neuen Satzung nun zwei Prüfphasen der Verwaltung vorgesehen.

In der ersten Prüfphase werden die Vorschläge entsprechend der Richtlinien auf ihrer Zulässigkeit geprüft. 

Es sollen dafür auch die Zulässigkeitskriterien angepasst werden, um dem VorschlagseinreicherIn und den Bürgern und Bürgerinnen klarer erläutern zu können aus welchem Grund der Vorschlag nicht zugelassen werden kann.

 

Nach der Abstimmungsphase, bei der nun nicht mehr direkt die Gewinner gewählt werden, sondern durch die Abgabe der Stimmen eine Priorisierungsliste entsteht, findet die zweite Prüfphase der Verwaltung statt. 

Hier wird der Vorschlag dann auf die detaillierten Kosten und Folgekosten, Schlüssigkeit der Konzepte bei der Umsetzung und die Realisierbarkeit  tiefergehend geprüft.

Durch die Schaffung einer zweiten Prüfphase nach der Abstimmung kann die Verwaltung die Umsetzung und die Konzepte sinnvoller und wesentlich detaillierter prüfen, da man mit der bisherigen Satzung Konzepte in der einzigen Prüfungsphase ausarbeiten musste, ohne zu wissen, ob der Vorschlag überhaupt Stimmen erhält.

 

Die Ergebnisse aus der Prüfung und die Priorisierungsliste werden dann von der Verwaltung dem Stadtrat vorgestellt. Dieser beschließt abschließend über die Umsetzung der Vorschläge anhand der gewählten Priorisierungsliste bis das zur Verfügung gestellte Budget aufgebraucht ist.

 

Der Stadtrat soll nur aus wichtigen Gründen Änderungen an der Priorisierungsliste vornehmen, etwa wenn an der Art und Weise der Umsetzung erhebliche Zweifel bestehen oder das Projekt ein Grundstück oder eine städtische Liegenschaft betrifft. Hier muss der Stadtrat entscheiden, ob das Grundstück oder die Liegenschaft freigegeben werden kann und das Projekt verwirklicht werden soll.

 

Zudem soll bei der Umsetzung ein Projekt erst dann begonnen werden, wenn das auf der Priorisierungsliste vorhergehende Projekt abgeschlossen und abgerechnet ist, um das Gesamtbudget nicht zu überschreiten.

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der überarbeiteten Satzung zur Kenntnis und verweist ihn zur Beratung an die Fraktionen.

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Anlagen

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