ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/761/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Herr Christian Fulgieri reichte am 05.10.2010 eine Bauvoranfrage zum Umbau des bestehenden Reiheneckhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 219/34, Einsteinstraße 35 in Garching ein.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79Am Egernfeld“. Es wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der Baulinie beantragt.

 

Der Antragsteller beabsichtigt, das gesamte bestehende Gebäude um maximal 3 m zu verlängern.

Dadurch möchte der Bauherr Platz für ein zusätzliches Zimmer im 1. Obergeschoss sowie eine Erweiterung der Dachgeschossfläche und einen kleinen Freibereich unter dem Dach schaffen.

 

Der Bebauungsplan schreibt für dieses Grundstück unter Ziffer 3.1.8 Baugrenzgebiet H mit ca. 1380 qm Bauland folgendes vor:

GRZ = 0,35; GFZ 0,74

Parzellen-Nr. 34 (= Fl. Nr. 219/34) und 38: GF= je 214 = 428.

 

 

Grundflächenberechnung NEU (nur Gebäude)

Grundstücksfläche492,00 m²

Grundfläche Gebäude Bestand115,78 m²

Wintergarten Bestand  7,88

Grundfläche Neu 35,97 m²

Summe:159,63 m²

 

GRZ-Berechnung:159,63/492 = 0,32. Die vorgegebene GRZ von 0,35 wird eingehalten.

 

Geschossflächenberechnung

Grundstücksfläche492,00 m²

Grundfläche EG (Vollgeschoss)

Grundfläche EG Bestand115,78 m²

Wintergarten Bestand  7,88 m²

EG Neu 10,41 m²

Summe Erdgeschoss:134,07 m²

Grundfläche 1. Obergeschoss (Vollgeschoss)

Grundfläche OG Bestand107,79 m²

Grundfläche OG Neu 35,97 m²

Summe 1. Obergeschoss:143,76 m²

Summe der Vollgeschosse (EG + 1. OG)277,82 m²

 

GFZ-Berechnung:277,82 m²/492 = 0,56. Die für dieses Grundstück vorgegebene GFZ von 0,74 wird eingehalten.

 

Nachweis, dass das Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist:

Fläche Dachgeschoss gesamt (Bestand + Neu)131,77 m²

Fläche über 2,30 m (zeichnerisch ermittelt)ca. 72 m²

72 m² < 2/3 von 131,77 m² (=87,846 m²) = DG kein Vollgeschoss

 

 

 

Die im Bebauungsplan festgelegte Baugrenze und die festgelegte Baulinie werden durch den Anbau im Norden überschritten.

Der südliche Nachbar ist der Eigentümer des angrenzenden Reihenmittelhauses (FlNr. 219/35). Die Nachbarn im Osten (FlNr. 219/39) und im Westen (FlNr. 219/28) sind ebenfalls Reihenhausgrundstücke. Der durch den Anbau betroffene Nachbar im Norden ist die Stadt Garching b. München, da es sich bei der Fl.Nr. 219/86 um eine Grünanlage handelt.

 

Die Stellplatzsatzung der Stadt Garching b. München schreibt für Wohnungen über 156 m² Wohnfläche 3,0 Stellplätze/Garagen vor. Diese Festsetzung wird lt. Antragsteller durch zwei Einzelgaragen auf den Fl-Nrn. 219/125 u. 219/134 sowie einem weiteren Stellplatz auf dem Grundstück selbst nachgewiesen.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem geplanten Vorhaben zugestimmt werden.

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, gem. § 31 Abs. 2 BauGB die Befreiung von den Festsetzungen Nr. 79Am Egernfeld“.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

 

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Anlagen

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