BESCHLUSSVORLAGE - GB II/763/2010
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss für die 47. Flächennutzungsplanänderung "Sondergebiet Energieerzeugungsanlagen, Freilflächenphotovoltaik (Bereich BP Nr. 159)" und Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezognenen Bebauungsplan Nr. 159 "Sondergebiet Energieerzeugungsanlagen, Freiflächenphotovolatik".
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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19.10.2010
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.06.2010 beschlossen, die Grundstücke mit der Fl. Nr. 1679, 1678, 1675/2, 1675, 1674, 1673 und 1972 als Sondergebietsfläche „Energieerzeugungsanlagen mit der Zweckbindung Photovoltaik-Anlagen“ auszuweisen.
Die Verwaltung ist beauftragt worden, mit den Grundstückseigentümern der genannten Flächen Gespräche zu führen.
Die Grundstückseigentümer der Flächen Fl. Nr. 1678, 1679 und 1675 haben ihre Zustimmung zu dem Vorhaben gegeben.
Mit Schreiben vom 14.10.2010 bzw. 09.09.2010 haben die Grundstückseigentümer schriftlich einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan beantragt bzw. ihr Einverständnis zu dem Planungsvorhaben erklärt.
Mit den südlich angrenzenden Nachbarn des Bebauungsplangebietes „Energieerzeugungsanlagen Nr. 156 „Sondergebiet Energieerzeugungsanlagen“ ist zudem eine Abstandsflächenübernahme zu verhandeln.
Des Weiteren ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgeklärt, dass die Eingrünung für den Bebauungsplan „Energieerzeugungsanlagen mit Zweckbindung Photovoltaik-Anlage“ und „Sondergebiet Energieerzeugungsanlagen“ zusammengelegt werden kann. Durch den dadurch ca. 10 Meter breiten Grünstreifen ist auch eine gute Eingrünung des Biomasseheizwerkes und Biomasseheizkraftwerkes gegeben. Auch die Errichtung eines gemeinsamen Zaunes ist möglich.
Die Planungen müssen dem Biotopverbund zwischen dem Naturschutzgebiet Mallertshofener Holz mit Heiden und der Fröttmaninger Heide Rechnung tragen.
Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über die Carl-von-Linde-Straße und den daran anschließenden Weg. Der Feldweg wird auch für das Vorhaben der EWG ausgebaut.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung Nr. 159 „Sondergebiet Energieerzeugungsanlagen, Freiflächen-Photovoltaikanlage“ erhalten.
Die Grundstückseigentümer mit der Fl. Nr. 1678, 1679 haben ihre Planungen bereits konkretisiert und planen dort die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 1,4 MW. Bei der Fläche handelt es sich um eine Konversionsfläche i. S. d. § 32 EEG.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren soll die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Der Aufstellungsbeschluss für diese Änderung soll daher mit beschlossen werden.
