ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0014/2024

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

In der Sitzung des Stadtrats vom 27.10.2016 wurde der Grundsatzbeschluss für die Errichtung der Grundschule Nord gefasst, damals noch als dreizügige Schule. Dieser Beschluss wurde in der Sitzung des Stadtrats vom 14.12.2017 dahingehend geändert, dass eine fünfzügige Schule errichtet werden sollte. Die letzte Änderung zum Schulbau erfolgte mit der Reduzierung der Nutzfläche auf ca. 5.663 m², zuzüglich eines Lehrschwimmbeckens mit einer Fläche von ca. 550 m², in der Stadtratssitzung am 28.10.2021. Das ursprünglich geplante Baufeld hat sich seit dem Beschluss aus dem Jahr 2016 jedoch nicht verändert.

Der Schulkindergarten ist derzeit im Neubau der Grundschule Nord mit einer Fläche von 220 m² für zwei Gruppen mit je 15 Kindern eingeplant. Diese Entscheidung beruhte auf der ursprünglichen Annahme, dass der Schulkindergarten aus den Räumen der Mittelschule ausziehen musste.

Zwischenzeitlich hat der Schulkindergarten jedoch geeignete Räumlichkeiten in der Bürgermeister-Wagner-Straße bezogen. Aktuell werden dort zwei Gruppen mit je 20 Kindern betreut. Aufgrund der Entwicklung des Neubaugebiets ist mittelfristig mit einem weiteren Aufwuchs auf zwei Gruppen mit je 25 Kindern zu rechnen, was in den bestehenden Räumen möglich ist. Der Schulkindergarten nimmt Kinder auf, die aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung von der Schule zurückgestellt wurden oder von den Eltern noch nicht eingeschult werden sollen.

Der geplante Umzug in den Neubau der Grundschule Nord soll nicht erfolgen, da die Einrichtung in der Bürgermeister-Wagner-Straße zentral gelegen ist und Kinder aus allen Sprengeln aufnimmt. Ein Umzug an den Standort der Grundschule Nord, die im nördlichen Teil von Garching liegt, würde den Schulkindergarten dezentralisieren, was insbesondere für Eltern aus weiter entfernten Stadtteilen ungünstig wäre.

Zusätzlich würde der vorerstige Verbleib des Schulkindergartens in der Bürgermeister-Wagner-Straße die Planung und Nutzung des Grundstücks der Grundschule Nord erheblich entlasten. Ursprünglich war auf diesem Grundstück eine dreizügige Schule geplant. Im Laufe der Jahre wurde diese Planung jedoch auf eine fünfzügige Schule mit Lehrschwimmbecken ausgeweitet, was eine Herausforderung für das Grundstück darstellt. Der Verzicht auf den Umzug des Schulkindergartens trägt somit zur Entlastung der Grundschulplanungen bei.

Finanzielle Auswirkungen:
Die aktuellen Räumlichkeiten des Schulkindergartens müssen für den zukünftigen Bedarf ertüchtigt werden. Hierfür sind Investitionen erforderlich, deren genaue Höhe im Rahmen einer Kostenaufstellung ermittelt werden muss.

Zusammenfassung:

  • Vorerstiger Verbleib des Schulkindergartens in der Bürgermeister-Wagner-Straße.
  • Verzicht auf den geplanten Umzug in die Grundschule Nord.
  • Ertüchtigung des derzeitigen Gebäudes für den künftigen Bedarf.
  • Entlastung des Grundstücks der Grundschule Nord durch Wegfall des Schulkindergartens.
  • Berücksichtigung der baulichen Grenzen des derzeitigen Gebäudes des Schulkindergartens.

 

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass der Schulkindergarten nicht in den Neubau der Grundschule Nord umzieht und weiterhin in den derzeitigen Räumlichkeiten in der Bürgermeister-Wagner-Straße verbleibt. Gleichzeitig wird die Ertüchtigung des aktuellen Gebäudes veranlasst.

 

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