ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/0015/2024

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Der Antragsteller beantragt die Aufstellung eines Stickstofftanks in der Karl-Schwarzschild-Straße 2, Fl.Nr. 1920.

 

Geplant ist, östlich des bestehenden Technikgebäudes einen Stickstofftank in einen eingezäunten Bereich mit einer Fläche von 4 m x 4 m zu errichten. Der Tank selbst hat eine Höhe von 7,28 m. Für die Aufstellung müssen 2 KFZ-Stellplätze entfernt werden, welche auf dem Nachbargrundstück (selber Eigentümer) ersetzt werden sollen. Hierfür wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Aufgrund der Neuversiegelung für die beiden neuen KFZ-Stellplätze wird als Ausgleich ein Obstbaum im südlichen Grundstücksbereich gepflanzt. Zusätzliche Stellplätze werden nicht benötigt.

 

Das Vorhaben soll im Außenbereich realisiert werden, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 35 BauGB. Es liegt kein privilegiertes Vorhaben nach Abs. 1 vor, das Vorhaben ist als sog. sonstiges Vorhaben nach Abs. 2 einzustufen. Ein sonstiges Vorhaben kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange werden u. a. dann beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Der Flächennutzungsplan weißt das Gebiet als Sondergebiet „Hochschul- und Forschungsbereich“ aus. Es besteht kein Widerspruch zum Flächennutzungsplan. Die Erschließung der Anlage ist gesichert, sonstige öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Das Einvernehmen zum Antrag auf Aufstellung eines Stickstofftanks in der Karl-Schwarzschild-Straße 2, Fl.Nr. 1920 wird erteilt.

 

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Anlagen

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