ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0013/2024

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

Hauptgrund für die 1. Nachtragshaushalt 2024 sind erhebliche Mehreinnahmen in der Gewerbesteuer als auch der mögliche Kauf von Wohnungen, die Berichtigung von Haushaltsansätzen für Grundstückskäufe in der KommZone als auch die Anpassung von diversen Änderungen der Haushaltsansätze.

 

Im 1. Nachtragshaushalt 2024 gibt es folgende wesentliche Veränderungen:

 

Das Volumen des Verwaltungshaushalts steigt um 13.064.000  auf 104.025.000 €.

 

Auf der Einnahmenseite beruht dies hauptsächlich auf Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer (11.000.000 €) und Zinseinnahmen von Banken durch Geldanlagen (1.921.200 €).

 

Die wesentlichen Änderungen auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes sind:

 

Für die Personalausgaben werden um 277.900 € weniger veranschlagt. Dies beruht im Wesentlichen auf die Verschiebung des Startes der geplanten Kinderkrippe in der Pfarrer-Stain-Str.

 

Der Unterhalt für Grundstücke und baulichen Anlagen steigt um 692.000 €, die sich durch mehr benötigte Mittel für Straßenunterhalt und Sanierung der Straßenentwässerung begründen lassen. Die Mieten und Pachten steigen um 249.600 € wegen dem nicht berücksichtigen Mietanteil der Stadt an dem Mehrzweckgebäude an der Telschowstraße und der Anmietung von Containern als Ersatz für die Umkleiden des Stadions. Die Heizkostenabrechnung sowie die Vorauszahlung fielen bei 5 Gebäuden mit Gasheizung um 253.400 € teurer aus als geplant. Die Mittel sollen im Nachtrag entsprechend angepasst werden.  

 

Trotz hoher Gewerbesteuereinnahmen kann für das Jahr 2024 mit einer Reduzierung der Gewerbesteuerumlage um 942.000 € gerechnet werden. Dies kommt vor, wenn die meisten Einnahmen erst im 4. Quartal entstehen. Die Gewerbesteuerumlage für das 4. Quartal im Jahr 2024 wird anhand der Abrechnung des 3. Quartals geschätzt und im Januar 2025 endabgerechnet. Es muss somit im Haushalt 2025 mit einer hohen Nachzahlung an Gewerbesteuerumlage aus dem 4. Quartal gerechnet werden, wenn alle Gewerbesteuerzahlungen wie vorgesehen an die Stadt beglichen werden. 

  

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt steigt um 13.028.200 € stark an.

 

 

Das Volumen des Vermögenshaushalts steigt um 9.431.000 € auf 50.189.000 €.

 

 

Auf der Einnahmenseite ist folgendes zu erwähnen:

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt erhöht sich um 13.028.200 €.

 

Aus dem Verkauf von Anlagevermögen werden 3.100 € Mehreinnahmen veranschlagt und die InFol-Einnahmen steigen um 150.400 €. Dagegen werden gesamt 994.200 € weniger Zuschüsse im Jahr 2024 gerechnet. Hauptsächlich betrifft dies die Förderung für das Stadion am See.

 

Die geplante Rücklagenentnahme von 29.953.300 € kann um 2.756.500 € reduziert werden und wird mit 27.196.800 € neu veranschlagt. 

 

Die wesentlichen Änderungen auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes sind:

 

Die Ausgaben für den Erwerb von Sachen des Anlagevermögens (ohne Baumaßnahmen) werden um 10.267.400 € neu veranschlagt. Dies betrifft im Wesentlichen die Möglichkeit von Kauf von Wohnungen (7.000.000 €) und den Grunderwerb von EOF und GWB Flächen in der KommZone (3.305.000 €) die in der Finanzplanung 2025 vorgesehen waren.

 

Für Hochbau werden Mittel die Projekte Ortsteilzentrum Hochbrück (110 T€) und Römerhof (40 T€) weniger veranschlagt. Dafür werden mehr Gelder für Hochbaumaßnahmen am Rathaus (20 T€) benötigt. Die veranschlagten Hochbaukosten reduzieren sich somit um 130 T€.

 

Für Tiefbau werden für die Projekte Tennisanlage (40 T€), Straßentiefbau Angerlweg (650 T€) und Wasserläufe/ Brücken (50 T€) weniger veranschlagt. Dafür werden mehr Gelder für den Bau einer Barriere an der Schleißheimer Straße benötigt. Die veranschlagten Tiefbaukosten reduzieren sich somit um ca. 716 T€.

 

Der Finanzplan bleibt unverändert. Die teilweise Neuveranschlagung der reduzierten Ansätze erfolgt im Haushaltsentwurf 2025. Zusätzliche Investitionen wurden nicht berücksichtigt, sondern sollen erst im Haushaltsentwurf 2025 zur Diskussion gestellt werden.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 empfohlen.

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Der Stadtrat beschließt den 1. Nachtragshaushalt 2024 mit der Nachtragshaushaltssatzung und den Anlagen. Die Anlage 1 wird zum Bestandteil des Beschlusses ernannt un liegt der Niederschrift bei.

 

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Anlagen

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