ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 1-KUL/0002/2024

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Im jetzigen Preismodell für das Bürgerhaus sind die Mieten und die Personalleistungen getrennt aufgeführt. Im Bürgerhaus ist für alle Mieter (inkl. der Garchinger Vereine) die Buchung mind. eines Veranstaltungstechnikers in der Funktion nach §§ 38 und 39 VStättVO (Vertreter des Betreibers und Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik) rechtlich vorgeschrieben. Dieser wird separat (mit Preis) ausgewiesen. Dies führt oft zu Diskussionen mit unseren Kunden. Für mehr Klarheit in den Preisen und um den Buchungs-prozess zu vereinfachen sollen daher alle obligatorischen Kosten inkludiert werden.

 

Zudem werden bei der Berechnung der Zuschüsse für die Vermietung von Räumlichkeiten an Garchinger Vereine nur die reinen Raummieten (inkl. Energiekosten, Basisreinigung) mit 70 % gefördert, nicht jedoch diese obligatorischen Nebenkosten. Bei der Anmietung weiterer städtischer Räumlichkeiten – so z.B. Sportanlagen – sind alle obligatorischen Nebenkosten bereits enthalten und werden gleichermaßen gefördert.

 

Wir empfehlen daher in die Mieten alle obligatorischen Kosten zu integrieren und in diesem Zuge die Preise für Personal mit den gestiegenen Kosten (2024 Tarifabschluss ca. 10% +) sowie die Feiertags- und Zeitzuschläge entsprechend anzupassen bzw. zu vereinheitlichen.

 

Hieraus ergäben sich in 2025 folgende Grundpreise für eine Nutzung des Bürgerhauses inklusive aller obligatorischer Leistung für 5 Stunden (jede weitere Stunde + 20 % des Grundpreises):

 

Tarif I:    1.300 € bisher: 980 € zzgl. 56 € / h Techniker = 1.260 €

 

Tarif II:   1.170 € bisher: 784 € zzgl. 56 € / h Techniker = 1.060 €

                  Entspricht neu einem Nachlass von 10 % ggü. Tarif I

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tarif III: Garchinger Vereine  

 

bisher: 490 € Tagesmiete zzgl. 44,80/h Techniker (20 % berücksichtigt)

neue Personalpreise: zzgl. 49,60 €/h Techniker - hiervon 70 % Förderung auf Miete =147 € + 248 € Techniker = 395 € 

 

neu: 750 € Miete für 5 Stunden inkl. einem Techniker (jede weitere Stunde + 20 % des Grundpreises) - hiervon 70 % Förderung auf Miete = 225 €  (= Ersparnis von ca. 43 % für Vereine)

 

bei einer Nutzungsdauer von 10 Stunden liegen die Kosten nach Förderung für Vereine bei 450 € ggü. bisher 643 € (Ersparnis 30 %)

 

Die Ermäßigung von 20 % auf weitere Personalkosten entfällt zudem, da alles weitere Personal auch von den Vereinen direkt gestellt werden könnte und wir bereits jetzt mit der Ermäßigung unter den tatsächlichen Kosten liegen. In der Miete enthalten bleibt weiterhin alle vorhandene Technik.

 

Zuschläge:  Die bestehenden Zuschläge für Mieten werden an die bestehenden Zuschläge für Personalkosten angepasst.

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Der Haupt und Finanzausschuss stimmt der Anpassung des Preismodells mit der Inkludierung aller obligatorischen Kosten und Vereinheitlichung der Zuschlagssätze für das Bürgerhaus zum 1.1.2025 zu. Bei bereits geschlossenen Verträge erfolgt das Günstigkeitsprinzip.

 

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