BESCHLUSSVORLAGE - BM-KL/0002/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Förderprogramms für Energieeinsparung, Erneuerbare Energien und Neue Mobilität der Stadt Garching b. München
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Klimaschutzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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12.11.2024
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I. SACHVORTRAG:
Nachdem das Jahr 2022 die höchste Anzahl an Bewilligungen seit Einführung des Förderprogramms verzeichnete, nahm die Anzahl im Jahr 2023 mit 134 leicht ab. Mit aktuell 71 Bewilligungen (Stand 31.10.2024) lässt sich auch für das Jahr 2024 eine leichte Abnahme prognostizieren. Das Förderbudget von 250.000 € wurde im Jahr 2023 fast vollkommen ausgeschöpft. Die meisten Bewilligungen werden nach wie vor für PV-Anlagen ausgestellt. Da der Bewilligungszeitraum ein Jahr beträgt, kommt es zwischen Bewilligung und Auszahlung häufig zu Verschiebungen in das darauffolgende Jahr.
Am 14. Oktober 2024 fand ein Treffen mit den Energieberatern statt, um über Änderungen oder ggf. Ergänzungen des Förderprogramms zu diskutieren.
Die Energieberater und die Verwaltung schlagen zusammen folgende Änderungen vor:
- Der Satz „Neubau wird nicht gefördert“ (siehe 1.1) wird gestrichen, da er für die aktuell angebotenen Maßnahmen irrelevant ist.
- Die Förderbezeichnung „Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis 10 kW“ (siehe 2.1) wird durch „Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von erneuerbaren Energien bis 10 kW“ ersetzt, um die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von fossilen Energien zu vermeiden.
- Die Maßnahme „Solarthermische Anlage zur Heizungsunterstützung“ wird gestrichen, da die Maßnahme durch die KfW mit bis zu 70 % gefördert wird.
- Neu aufgenommen wird die Förderung von Photovoltaik-Thermie (PVT)-Kollektoren. Dabei handelt es sich um eine integrierte Lösung, die Photovoltaik und Solarthermie kombiniert und somit eine effiziente Nutzung der Fläche ermöglicht. Die Höhe der Förderung berechnet sich anhand der Photovoltaikleistung. Die Zuwendung beträgt 200 € pro kWp, höchstens jedoch 2.000 € pro Wohngebäude. Für Wohngebäude größer gleich sechs Wohneinheiten beträgt die Maximalförderung 400 € je Wohneinheit, maximal jedoch 6.000 € je Wohngebäude.
- Der Satz „Entsprechende Nachweise sind zu erbringen“ (siehe 2.4.b) wird durch „Entsprechende Nachweise der bestehenden Anlage sind zu erbringen“ ersetzt.
- Das Datum der Ladesäulenverordnung (siehe 2.7) wird von 2. November 2021 zu 17. Juni 2023 geändert, da die Verordnung aktualisiert wurde.
- Aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Steckersolaranlagen mit Energiespeicher und der damit verbundenen höheren Gesamtinvestition, wird die Maximalförderung von 150 € auf 250 € erhöht.
- Das Wort „Leistung“ (siehe 5.2.2) wird durch „Wechselrichterleistung“ ersetzt, da seit 16. Mai 2024 durch das „Solarpaket 1“ maximal 800 W in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.
- Das Wort „Gebäude“ (siehe 5.2.3) wird durch „Wohnadresse“ geändert, um eine Mehrfachförderung pro Adresse zu vermeiden.
- Der Absatz „Die beantragte Maßnahme kann erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids beauftragt werden. Maßnahmen, die vor der Bewilligung bereits beauftragt, begonnen oder sogar vollendet worden sind, können nicht mehr gefördert werden“, der sich auf dem Antragsformular befindet, wird unter dem Punkt 9. Bewilligungen der Förderung als Unterpunkt 9.4 mit in die Richtlinie aufgenommen.
Die neue Richtlinie tritt am 13.11.2024 in Kraft und ist zunächst bis zum 31.12.2025 befristet– soweit bis dahin kein Annahmestopp für Förderanträge bekanntgegeben wurde.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Fortschreibung des Förderprogramms für Energieeinsparung, Erneuerbare Energien und Neue Mobilität der Stadt Garching b. München wird beschlossen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 € für das Jahr 2025 bereitgestellt. Die neue Richtlinie tritt ab dem 13.11.2024 in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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238 kB
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(wie Dokument)
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45,4 kB
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