ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/0004/2024

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Antrag

Mit Schreiben vom 18.10.2024 beantragt das Katholische Pfarramt St. Severin, vertreten durch Herrn Pfarrer Michael Ljubisic in der Funktion des Kirchenverwaltungsvorstands, einen außerordentlichen kommunalen Zuschuss in Höhe von 34.086,23 € für das Kalenderjahr 2023 für den Kindergarten St. Severin in Garching. 

 

St. Severin

Im Kindergarten St. Severin werden bei Vollauslastung 100 Kindergartenkinder in 4 Gruppen (zu je 25 Kindern) betreut. Die Platzbelegung im Kalenderjahr 2023 betrug über das Jahr um die 90 Prozent. Entsprechend des aktuell gültigen Defizit-Vertrags mit der Stadt Garching erhält das Katholische Pfarramt St. Severin für jede Kindergarten-Gruppe einen Defizit-Ausgleich von 30.000 €, also für das Kalenderjahr 2023 insgesamt 120.000 €. Zusätzlich werden die Arbeitsmarkt- und die Großraumzulage sowie die Kosten für Wasser, Abwasser, Strom, Heizung und Müll übernommen.

 

Begründung des Antrags

Das Katholische Pfarramt St. Severin begründet die Überschreitung des Defizits mit einer Verbesserung der Personalausstattung sowie ausbleibenden staatlichen Förderung aufgrund nicht vollständiger Belegung der Einrichtung.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Durch die verbesserte Personalauslastung konnte die Einrichtung, so die Rückmeldungen, die im Fachbereich Bildung & Soziales eingingen, ihren Qualitätsstandard deutlich steigern. Dies trägt zum positiven Bild der Betreuungsangebote in Garching bei.

Bei der Überprüfung der Belegungszahlen und dem Blick auf den Betreuungsschlüssel fällt auf, dass die Anzahl der Kinder um 8 hätte erhöht werden können, ohne dass zusätzliches Personal hätte eingestellt werden müssen. Somit wären ohne finanziellen Mehraufwand höhere Einnahmen möglich gewesen. Gleichzeitig ist anzumerken, dass der Betreuungsschlüssel in St. Severin im Vergleich zu den städtischen Einrichtungen weniger gut ist.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass der Kindergarten St. Severin als eine der wenigen Garchinger Einrichtungen Kinder unter 3 Jahren aufnimmt, diese aber nicht wie normalerweise üblich zwei Plätze belegen, sondern nur einen, weil die Betriebserlaubnis dies nicht vorsieht.

Weiter ist anzumerken, dass die Einrichtungen freier Träger an die niedrigen Kita-Gebühren der Stadt Garching gebunden sind und somit keine Flexibilität in der Anpassung auf die finanziellen Erfordernisse haben.

 

Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag teilweise zu bewilligen und St. Severin für das Jahr 2023 mit 50 Prozent der beantragten Summe, also mit 17.043 €, über den Defizitvertrag hinaus zu fördern. Gleichzeitig wird in Zukunft darauf geachtet, die Einrichtung beim Erreichen der Vollauslastung verstärkt zu unterstützen.

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

 Der Stadtrat beschließt, den Antrag des Katholischen Pfarramts St. Severin teilweise zu bewilligen und St. Severin für das Jahr 2023 mit 50 Prozent der beantragten Summe, also mit 17.043 €, über den Defizitvertrag hinaus zu fördern.

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