BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0016/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertragsänderung zum Betrieb des Familienzentrums durch die Nachbarschaftshilfe Garching e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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21.11.2024
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I. SACHVORTRAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.04.2022 beschlossen, die Trägerschaft für das Familienzentrum der Nachbarschaftshilfe Garching e.V. (NBH) zu übertragen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.09.2022 den Ersten Bürgermeister ermächtigt, den Vertrag mit der Nachbarschaftshilfe Garching e.V. abzuschließen.
Die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. ist als Träger des Familienzentrums seit dem 01.03.2023 für dessen Betrieb verantwortlich. Der aktuelle Vertrag sieht vor, dass die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. einen Antrag auf Förderung von ehrenamtlich erbrachten Stunden beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS) stellen muss.
Die Änderung des Vertrags wird notwendig, da das Antragsverfahren und die Zuschussrichtlinien des ZBFS als extrem kompliziert und arbeitsintensiv eingeschätzt werden. Es werden regelmäßig Nachweise auch zu Kleinstbeträgen angefordert, was einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht. Zusätzlich erfolgt die Zusage der Fördermittel nur jährlich, was keine verlässliche Planungsgrundlage für den Betrieb des Familienzentrums bietet.
Darüber hinaus ist die Förderrichtlinie des ZBFS eher auf kleinere Familienzentren ausgerichtet, was die Förderung eines größeren Zentrums wie in Garching erschwert. Der Landkreis München ist aufgrund der angespannten Haushaltslage und der Gleichbehandlung aller Familienzentren nicht in der Lage, zusätzliche finanzielle Unterstützung zu leisten.
Zudem ist abzusehen, dass das Familienzentrum voraussichtlich nicht imstande sein wird, die geforderten Einnahmen zu generieren, da diese Zielsetzung im Gegensatz zu den niedrigschwelligen Angeboten des Familienzentrums steht. Diese Angebote sollen allen Bürgern offenstehen und dürfen nicht durch hohe Teilnahmegebühren eingeschränkt werden.
Daher wird die Änderung wie folgt vorgeschlagen:
- Die Stadt Garching b. München verpflichtet sich, die ehrenamtlich erbrachten Stunden in Höhe der entstandenen Kosten zu fördern, anstelle eines Förderantrags durch die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. beim ZBFS.
Finanzielle Auswirkungen:
- Zeitraum 01.03.2023 - 31.12.2023: Die Aufwendungen für die Stadt Garching betragen 9.715,17 €.
- Für das Jahr 2024: Es wird mit Kosten in Höhe von 22.000 € gerechnet.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Garching b. München beschließt die Änderung des bestehenden Vertrags mit der Nachbarschaftshilfe Garching e.V. über den Betrieb des Familienzentrums gemäß der angehängten Vertragsänderung.
Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und liegt der Niederschrift bei.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,9 kB
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