ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0017/2024

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

1. Sachverhalt:

Das Brückenfest in Garching-Hochbrück stellt das Äquivalent zum Straßenfest in Garching dar. Im Gegensatz zum Straßenfest wird das Brückenfest jedoch traditionell vom Burschenverein und der Freiwilligen Feuerwehr Hochbrück e.V. ausgerichtet. Historisch bedingt übernimmt die Stadt Garching die Kosten für die Veranstalterhaftpflicht, das Festzelt, die Toiletten sowie weitere Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Brückenfestes.

Die Stadt Garching möchte in diesem Zusammenhang nicht als Veranstalter auftreten. Um die Rolle der Stadt zu klären und die organisatorische Verantwortung bei den Vereinen zu belassen, ist es notwendig, die Veranstalterhaftpflichtversicherung durch den jeweiligen Verein abschließen zu lassen.

2. Vorschlag der Verwaltung:

  1. Das Brückenfest in Garching-Hochbrück soll weiterhin unter der Federführung des Burschenvereins und der Freiwilligen Feuerwehr Hochbrück e.V. durchgeführt werden.
  2. Die Stadt Garching übernimmt die Kosten für das Brückenfest bis zu einem Betrag in Höhe des festgelegten Haushaltsansatzes.
  3. Analog zu diesem Vorgehen wird vorgeschlagen, auch für den Christkindl-Markt in Hochbrück zu verfahren. Da hierfür aktuell kein Haushaltsansatz vorgesehen ist, wird für das Haushaltsjahr 2024 ein Ansatz in Höhe von 2.000 € vorgeschlagen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

  • Kostenübernahme für das Brückenfest gemäß dem Haushaltsansatz.
  • Neuer Haushaltsansatz von 2.000 € für den Christkindl-Markt in Hochbrück im Jahr 2024.

 

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Vorgehen zu, dass das Brückenfest weiterhin durch den Burschenverein und die Freiwillige Feuerwehr Hochbrück e.V. organisiert wird und die Stadt Garching die Kosten in Höhe des Haushaltsansatzes übernimmt.
  2. Für den Christkindl-Markt in Hochbrück wird ein Haushaltsansatz von 2.000 € für das Jahr 2024 eingeplant und es wird analog zum Brückenfest verfahren.

 

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