ANTRAG AUS DER POLITIK ÖFFENTLICH - 2-BV/0023/2024
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag BfG Fraktion; Antrag zur Verlegung der Staatsstraße 2350 vom Ortsbereich auf die Westumfahrung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- ANTRAG AUS DER POLITIK ÖFFENTLICH
- Geschäftsbereich:
- Bautechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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28.11.2024
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I. Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 24.10.2024 stellt die BfG Fraktion folgenden Antrag:
„Wir bitten Sie gem. § 24 GeschO dem Stadtrat folgenden Antrag zur Entscheidung vorzulegen:
Die Stadt Garching beantragt bei zuständigen Straßenbaubehörde, der Regierung von Oberbayern, die Verlegung der Staatsstraße 2350 vom Ortsbereich (= Freisinger Landstraße und Münchener Straße), vom Norden von der Ludwig-Prantl-Straße bis zur B 471 im Süden, auf die Westumfahrung Garching, vom Norden über die Dieselstraße und Zeppelinstraße bis zur B471 im Süden.
Begründung:
Die Verlegung der Durchgangsstraße auf eine Umgehungsstraße prägt seit Jahrzehnten die kommunalpolitische Diskussion in Garching. Durch die Herabstufung der Durchgangsstraße zur Ortsstraße erhält die Stadt die Hoheit über die Straße.“
Seit mehreren Jahren laufen Bemühungen zur Abstufung der ST2350. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist vom 14.03.2015. Er wurde mehrmals als Grundlage für Anfragen an die zuständigen Behörden herangezogen. Die letzte ablehnende Antwort vom zuständigen Straßenbaulastträger erhielten wir im Februar 2023. Eine erneute Anfrage zur Umstufung der Ortsdurchfahrt und Westumfahrung an das Staatliche Bauamt Freising wurde mit dem jetzt zuständigen Abteilungsleiter, Herr Pfister, im März 2024 diskutiert. Herr Pfister sagte eine Prüfung der Anfrage und die Benennung der nötigen Kriterien für ein notwendiges Verkehrsgutachten nach einer Ortsbesichtigung zu. Nach mehrmaliger Nachfrage beim StBA FS erhielten wir im September 2024 die Mitteilung, dass ein von der Stadt Garching zu beauftragendes Verkehrsgutachten als Grundlage für die weitere Bearbeitung nötig ist, in dem u.a. die Verkehrsströme an der Kreuzung St2350/L.-Prandtl-Str., aufgeteilt nach abendlicher und morgendlicher Spitzenstunde untersucht werden sollen. Die Verwaltung hat daraufhin Büros gesucht, die Verkehrsgutachten erstellen können. Einen ersten Termin zur Festlegung der Anforderungen für ein Angebot zur Durchführung eines Verkehrsgutachtens findet in der 46. KW mit einem Ingenieurbüro statt.
Nach der Aussage von Herrn Pfister haben im Landkreis München andere Umstufungen von Staats- und Kreisstraßen den Vorrang, da der Kreistag bereits eine sogenannte „Neuordnung des Straßennetzes im Landkreis München“ beschlossen hat, in dem die Ortsdurchfahrt Garching nicht enthalten ist.
Der Antrag der Fraktion Bündis90/Die Grünen vom 14.03.2015 ist Grundlage für die bisher erfolgten Anfragen an die zuständigen Behörden. Somit ist das Anliegen aus dem hier vorliegenden Antrag der BfG bereits in der Bearbeitung durch die Verwaltung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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341,8 kB
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