ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/0008/2024

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Pädagogischer Sachverhalt und Zielsetzung:

 

Kita und Schule werden für Kinder und Jugendliche durch Ganztagsbetreuung zum zentralen Lebens- und Erfahrungsraum. Dadurch nimmt der Einfluss von Kitas und Schulen auf die Verpflegung und Essgewohnheiten der Kinder zu. Eine ausgewogene Ernährung ist entscheidend für die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Lebensqualität.

Das gemeinsame Mittagessen in der Mensa oder der Kita-Gruppe ist ein zentrales pädagogisches Angebot, in der Kinder Gelegenheit haben, Tisch- und Esskultur einzuüben. Soziales Lernen findet statt und Kinder werden zu gesunder und ausgewogener Ernährung geführt. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte haben zusammen mit den Kindern und Schülern dabei die Aufgabe und den Auftrag, ein abwechslungsreiches Angebot zu erstellen und auch unterschiedliche Lebensmittel mit einzubinden.

 

Der Anspruch ist eine gesundheitsfördernde, nährstoffoptimierte Mittagsverpflegung für die Garchinger Kinder und Jugendlichen.

 

Ausgangslage

 

Die Kinder und Jugendlichen in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie in der Garchinger Grund- und Mittelschulen werden durch Kalt –oder Warmanlieferung versorgt.

 

Die Stadt Garching wird zum Schuljahr 2024/2025 die Kita- und Schulverpflegung neu ausschreiben. Es handelt sich um die 8 Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft sowie um 3 staatliche Schulen (2 Grundschulen & 1 Mittelschule) bei denen die Stadt Garching als Sachaufwandsträger fungiert.

Dies sind insgesamt ca. 650 Portionen täglich, womit bei diesem Auftragsvolumen eine EU weite- Ausschreibung und Vergabe nötig ist. Dabei ist der anstehende Ganztagesbetreuungsanspruch ab dem Jahr 2026 bereits berücksichtigt.

 

 

 

 

Verpflegungskonzept und Leistungsbeschreibung

 

Bevor es zur Ausschreibung und Vergabe der Verpflegungsleistungen kommen kann, wurde vorab die Leistungsverpflegung unter Mitwirkung der Verpflegungsverantwortlichen im Kita – und Schulbereich sowie des zuständigen Fachbereiches erstellt.

Den Mitgliedern des Stadtrates wurde die erarbeitete Leistungsbeschreibung mit der Bitte um Durchsicht zugesandt. Die Leistungsbeschreibung ist dabei das „Kernstück“ der Vergabeunterlagen. Darin muss eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung(en) und des Auftragsgegenstandes stattfinden. Ebenso stellt die Leistungsbeschreibung eine Kalkulationsgrundlage für die Bieter dar.

 

Zu unterscheiden sind Eignungskriterien und Zuschlags- oder Wertungskriterien.

 

Eignungskriterien sind z. B.

-          die Befähigung zur Erlaubnis (berufliche Qualifikationen- angestellter Köche) oder

-          die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Referenzen, Erfahrungen) sowie

-          die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Hygienekonzept, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, technische Kontrolle).

Zuschlags- oder Wertungskriterien sind z. B.

-          Preis,

-          Qualität,

-          umweltbezogene und soziale Aspekte (z. B. Warmhaltezeiten, Höhe des Bioanteils, Fairtrade, Verpflichtung zur Abfallvermeidung und Sortierung).

 

Auch in Zukunft ist keine Abrechnung des Essens für die Eltern mit dem Caterer bzw. einem externen Dienstleister vorgesehen, sondern mittels monatlicher Pauschale nach Altersstufen gestaffelt über die Stadt Garching.

 

Bei dem Ausschreibungsprozess der Kita- und Schulverpflegung wird die Stadt Garching durch die Fachfirma S&F-Gruppe Modernes Verpflegungsmanagement aus Pfaffenhofen begleitet.

 

 Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.11.2024 dem Stadtrat empfohlen, den unten genannten Beschluss zu fassen.

 

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Der Stadtrat nimmt die Präsentation der S&F-Gruppe zur Kenntnis und beschließt das vorgetragene Verpflegungskonzept.

 

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens für die Kinder- und Schulverpflegung der städtischen Einrichtungen und der Grundschule Hochbrück sowie dem Schulkomplex West ab dem Schuljahr 2025/2026.

 

 

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Anlagen

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