BESCHLUSSVORLAGE - GB I/0006/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiwillige Feuerwehr Garching; Bestätigung des neu gewählten Feuerwehrkommandanten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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28.11.2024
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I. SACHVORTRAG:
Da die Amtszeit des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) Garching, Herr Christian Schweiger, zum 31.12.2024 abläuft, war eine Kommandantenwahl erforderlich. Die Verwaltung hat die wahlberechtigten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Garching form- und fristgerecht zu einer Dienstversammlung am 07.11.2024 in das Feuerwehrgerätehaus Garching geladen.
Zum Kommandanten wurde gewählt: Herr Dominik Eberle
Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedarf der Gewählte der Bestätigung der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Für die Bestätigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (Nrn. 8.2.1 der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG - VollzBekBayFwG):
- Die Wahl muss ordnungsgemäß abgelaufen sein.
- Die gewählte Person muss wählbar sein.
- Die gewählte Person muss die Wahl angenommen haben.
- Die gewählte Person muss geeignet sein.
Die Wahl des Feuerwehrkommandanten wurde gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayFwG schriftlich und geheim durchgeführt. Sie ist ferner nach den Bestimmungen der Feuerwehrsatzung der Stadt Garching b. München (§ 3 FwS) abgehalten worden. Vor der Durchführung des Wahlgangs wurde festgestellt, dass der Gewählte auch wählbar war. Der Gewählte hat seiner Wahl nach Abschluss der Wahlhandlungen mündlich zugestimmt.
Zur Eignung:
Die erforderlichen Lehrgänge gem. § 7 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum BayFwG (AVBayFwG) können vom neu gewählten Feuerwehrkommandanten, Herrn Dominik Eberle, noch nicht nachgewiesen werden. Herr Eberle hat noch den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ zu absolvieren. Die Bestätigung ist deshalb unter der auflösenden Bedingung zu erteilen, dass Herr Eberle den Lehrgang in angemessener Frist (max. ein Jahr) nachholt (Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BayFwG und Nr. 8.2.2 VollzBekBayFwG). Unter dieser Voraussetzung hat auch der Kreisbrandrat mit Schreiben vom 11.11.2024 sein Einverständnis zur Bestätigung von Herrn Eberle erteilt.
Die Verwaltung ist überzeugt, dass die Zusammenarbeit mit dem neu gewählten Kommandanten zusammen mit seinem Stellvertreter, der bereits seit dem 25.10.2023 im Amt ist, weiterhin so vertrauensvoll und zielführend sein wird, wie sie es bisher auch war.
Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayFwG dauert die Amtszeit des Feuerwehrkommandanten sechs Jahre.
Die Verwaltung kommt deshalb zu nachfolgendem Beschlussvorschlag.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG bestätigt der Stadtrat im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, Herrn Dominik Eberle als Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Garching verbunden mit der auflösenden Bedingung, dass der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres nachgeholt werden muss (Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG und Nr. 8.2.2 VollzBekBayFwG).
