BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0025/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Garching b. München über den Eigenbetrieb "Stadtwerke Garching" (Betriebssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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28.11.2024
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I. SACHVORTRAG:
Die letzte Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs "Stadtwerke Garching" wurde am 29.08.2012 beschlossen.
Im Rahmen der aktuellen Änderungen der Gemeindeordnung (GO), der Eigenbetriebsverordnung (EBV) und der Verordnung über Kommunalunternehmen hat der Bayerische Landtag eine weitgehende Gleichstellung von privat und kommunal getragenen Unternehmen hinsichtlich der Berichts- und Prüfpflichten beschlossen. Wesentlich ist, dass die Berichts- und Prüfpflichten nun größenabhängig nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) erfolgen können.
Nach der bisherigen Regelung der Betriebssatzung waren der Jahresabschluss und der Lagebericht nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und zu prüfen. Dies entfällt nun für kommunale Unternehmen, die nicht die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 3 HGB erfüllen.
Die neue Regelung schafft Entlastungen in der Wirtschaftsführung kommunaler Unternehmen. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird durch die Änderung der Satzung ausgeschlossen, sofern diese nicht gesetzlich zwingend erforderlich ist. Dies schafft eine weitere Entlastung, da für die Aufstellung und Prüfung spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind. Die Frequenz für die Prüfung des Jahresabschlusses wird in einem zweijährigen Turnus beibehalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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54,7 kB
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