ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/0028/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. SACHVORTRAG:

 

Das Staatl. Bauamt München 2 beantragt die Erweiterung des Leibnitz-Rechenzentrums (LRZ) in der Boltzmannstraße 1, Fl.Nr. 1900. Die Vorlage erfolgt im Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO. Das Vorhaben bedarf somit keiner Baugenehmigung, da mit dem Staatlichen Bauamt München 2 eine Landesbaubehörde beteiligt ist. Das Vorhaben bedarf der Zustimmung der Regierung. Diese entfällt, wenn die Gemeinde dem Bauvorhaben zustimmt.

 

Geplant ist, dass bestehende Rechenzentrum durch einen Neubau nach Norden hin zu erweitern. Der Neubau soll dabei mit dem Bestand verbunden werden. Die Höhe an der Attika ist mit 27,6 m geplant, wobei die Höhe durch eine Aufzugsüberfahrt in diesem Bereich auf 30,4 m erhöht wird. Der Erweiterungsbau weist damit die selbe Höhe wie das Bestandsgebäude auf. Im Untergeschoss ist nach Norden hin eine Auskragung vorgesehen, damit die Abwärme, welche durch den Rechner entsteht, zur Wärmeversorgung des Forschungscampus genutzt werden kann. Diese Anlage muss unabhängig vom Rechnergebäude betreten werden können. Daher werden im auskragenden Bereich auch separate Zugänge angelegt. Damit die unterirdische Anlage errichtet werden kann, muss die bestehende Straße in diesem Teilbereich verlegt werden. Durch die Maßnahme entsteht kein neue Stellplatzbedarf. Ein Baumbestandsplan wurde nicht vorgelegt, jedoch sind aus Sicht der Verwaltung durch den Neubau 4 Bäume zu fällen. Diese sollten aus Verwaltungssicht kompensiert werden.

 

Das betroffene Grundstück liegt im Innenbereich gem. §34 BauGB. Danach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist, die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Die Voraussetzungen sind aus Verwaltungssicht durch den höhengleichen Anbau gegeben. Das Grundstück liegt zudem im Bereich des Masterplans „Science City“. Er weist hier ein Baufeld und eine Maximalhöhe von 25 m auf. Von diesen beiden Vorgaben werden Abweichungen beantragt.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann den Abweichungen vom Masterplan zugestimmt werden. Das Baufeld wird nur durch die unterirdische Erweiterung um ca. 2 m überschritten. Die Überschreitung ist damit städtebaulich kaum relevant. Bzgl. der Höhe sieht die Verwaltung es als sinnvoll an, sich höhenmäßig an den Bestand anzugleichen, um ein städtebaulich einheitliches Bild in diesem Bereich zu erhalten.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben damit zugestimmt werden. Die wegfallenden Bäume sollten kompensiert werden.

 

Reduzieren

II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Dem Antrag auf Erweiterung des Leibnitz-Rechenzentrums (LRZ) in der Boltzmannstraße 1, Fl.Nr. 1900 wird zugestimmt. Die wegfallenden Bäume sollten kompensiert werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...