ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0030/2024

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Die Steuerlast wird reduziert, wenn für die Abwicklung und Betreuung etc. der PV-Anlage (Betrieb gewerblicher Art (BgA)) ein Verwaltungskostenbeitrag (Personal- und Sachkosten) festgesetzt wird. Die Finanzverwaltung, das Bauamt usw. sind im Rahmen der Zweckverbandsverwaltung hiervon betroffen. Dieser Verwaltungsaufwand ist dann im Zweckverbandshaushalt darzustellen und an die Stadt Garching zu entrichten.

Für die bestehende Photovoltaikanlage auf dem Dach den Bauteilen A und B wurde in der Zweckverbandsversammlung am 17.03.2015 einstimmig für die Betreuung des BgAs „Photovoltaikanlage“ an den Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching ein Verwaltungskostenanteil für Personal- und Sachkosten in Höhe von 300,00 € beschlossen.

 

Durch die neu errichtete Photovoltaikanlage auf den Bauteil C werden zusätzliche Verwaltungskostenanteile für Personal- und Sachkosten anfallen. Es wird seitens der Verwaltung eine Erhöhung des Pauschalbetrags um 200,00 € pro Jahr vorgeschlagen. Diese gesamt 500,00 € spiegelt die eingesetzten Stunden der Verwaltung für alle Photovoltaikanlagen auf den Dächern des Werner-Heisenberg-Gymnasiums wieder.

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Das Gremium beschließt für die Betreuung des Betriebs gewerblicher Art „Photovoltaikanlage“ an den Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching ab dem Jahr 2025 einen Verwaltungskostenanteil für Personal- und Sachkosten in Höhe von gesamt 500,00 € pro Jahr zu entrichten.

 

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