ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0031/2024

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Da die Photovoltaikanlage (Betrieb gewerblicher Art (BgA)) auf dem Dach des Bauteils C (hoheitlicher Bereich) errichtet wurde, kann eine Dachmiete verlangt werden.

Dies ist dann im Zweckverbandshaushalt darzustellen und entsprechen umzubuchen. Eine Minderung der Steuerlast durch einen zugeordneten Mietaufwand ist somit möglich.

 

Dies erfolgt bereits durch Beschluss vom 17.03.2015 auf den Bauteilen A und B des Gebäudes des Werner-Heisenberg-Gymnasiums. Hier wurde damals ein Entgelt in Höhe von 2,00 € pro m² Modulfläche pro Jahr als Dachmiete beschlossen. Damals wurden Verträge der Stadt mit der GreenCity Energy AG als Vergleichsgrundlage herangezogen.

 

Aktuell werden nach Anfrage von Solarpark Garching GmbH & Co. KG (vormals Teil der GreenCity Energy AG) 4,00 € pro kWp im Jahr für die Dachmiete vergütet. Dies entspricht bei der Leistung von 60 kWp auf dem Dach des Bauteils C eine jährliche Dachmiete von 240 €. Eine Vergütung nach Modul- oder Dachflächen findet aktuell nicht mehr statt.

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Es wird für den Betrieb gewerblicher Art „Photovoltaikanlage“ als Dachmiete des Bauteils C ein Entgelt von 240 € im Kalenderjahr beschlossen. Im Jahr der Inbetriebnahme erfolgt die Dachmiete anteilig für jeden vollen Kalendermonat.

 

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