ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 1-OW/0002/2024

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Seit Oktober 2020 hat die Stadtverwaltung Garching bei München die Aufgabe der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs an den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern abgetreten.

Dabei wurde festgelegt, dass für die Überwachung des ruhenden Verkehrs monatlich 120 Stunden und für die Überwachung des fließenden Verkehrs monatlich 60 Stunden aufgewendet werden.

Aufgrund der anstehenden Änderungen durch das entstehende Parkraummanagementkonzept ist mit einem Anstieg an Verkehrsverstößen zu rechnen, weshalb nach Rücksprache mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung eine Erhöhung der Stunden auf monatlich mindestens 200 empfohlen wird.

Die Erhöhung der Stunden zur Überwachung des fließenden Verkehrs auf monatlich 78 Stunden lässt sich damit begründen, dass in den letzten Monaten vermehrt Beschwerden eingegangen sind und um diesen nachkommen zu können ist eine Erhöhung des Kontingents zwingend notwendig.

 

Die Erhöhung der Stunden werden keine negativen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Garching haben. Zwar wird das monatliche Nutzungsentgelt an den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung steigen, aber auch die Höhe der vereinnahmten Bußgelder, wobei die Höhe der vereinnahmten Bußgelder deutlich überwiegt. Zum Vergleich bisher beträgt die Höhe des diesjährigen Nutzungsentgelts 171.068,14 € (Stand Oktober 2024) und die Summe der diesjährigen vereinnahmten Verwarngelder beträgt 241.500,00 € (Stand Oktober 2024).

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Der Stadtrat nimmt den Vortrag zur Kenntnis und beschließt das Stundenkontingent zur Überwachung des ruhenden Verkehrs auf monatlich 200 Stunden und im fließenden Verkehr auf monatlich 78 Stunden zu erhöhen.

 

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