BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0033/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzentscheidung zur Kostenfreistellung bei der Nutzung von Einrichtungen der Stadt Garching für den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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16.01.2025
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I. SACHVORTRAG:
Mit Inkrafttreten der Sportanlagengebührensatzung zum 01.01.2024 wurde eine differenzierte Tarifeinordnung für die Nutzung städtischer Einrichtungen, wie Turnhallen, festgelegt. Im konkreten Fall betrifft dies die Nutzung der Turnhalle in Hochbrück durch das „Haus für Kinder St. Franziska Romana“.
Die Leitung des Kindergartens hat darauf hingewiesen, dass die aktuell angewendete Tarifeinordnung (Tarif II) zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung führt. Diese würde im Rahmen des bestehenden Defizitausgleichs zwischen der Stadt Garching und dem Träger die Betriebskosten weiter erhöhen und könnte dazu führen, dass der Träger die Nutzung der Turnhalle nicht mehr genehmigt. Dies hätte zur Folge, dass die Kinder in Hochbrück kein regelmäßiges Sportangebot mehr erhalten könnten, da alternative Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung sieht Handlungsbedarf, um die besondere Rolle von Kinderbetreuungseinrichtungen zu berücksichtigen, die im öffentlichen Interesse arbeiten und nicht gewinnorientiert tätig sind.
Vorschlag der Verwaltung:
Es wird vorgeschlagen, eine generelle Kostenfreistellung für die Nutzung städtischer Einrichtungen durch Kinderbetreuungseinrichtungen zu beschließen, soweit die Nutzung im Rahmen des Betreuungsauftrags erfolgt und eine Defizitvereinbarung besteht. Ziel ist es, die finanzielle Belastung für die Träger zu reduzieren und eine Gleichbehandlung aller Kinderbetreuungseinrichtungen auf dem Stadtgebiet zu gewährleisten.
Begründung:
Die Nutzung städtischer Einrichtungen durch Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgt im öffentlichen Interesse und dient der Unterstützung des Bildungs- und Betreuungsauftrags. Die Freistellung von Benutzungsgebühren trägt dazu bei, finanzielle Hürden abzubauen, eine qualitativ hochwertige Betreuung zu sichern und die Träger langfristig zu entlasten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kostenfreistellung führt zu Mindereinnahmen im Haushalt, die jedoch durch die Vermeidung erhöhter Defizitausgleichszahlungen kompensiert werden können.
