BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/0032/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Garching zum Bebauungsplan Nr. 155 „westlich Umspannwerk“ der Gemeinde Ismaning im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
- Beteiligt:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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21.01.2025
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I. SACHVORTRAG:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ismaning hat in der öffentlichen Sitzung am 10.06.2021 bzw. 14.09.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 155 „westlich Umspannwerk“ aufzustellen.
Die Stadt Garching b. München wird im Rahmen des Verfahrens des Bebauungsplanes Nr. 155 „westlich Umspannwerk“ gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 14.02.2025.
Das Plangebiet liegt im nordöstlichen Randbereich von Ismaning. Es umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,92 ha. Nordöstlich des Plangebiets verläuft die Bundesstraße B 471 sowie die Anschlussrampe der Bundesstraße B 388, die nach Norden in Richtung Erding weiterführt. Im Südosten schließen die Flächen des bestehenden Umspannwerks der Bayernwerk Netz GmbH an das Plangebiet an. Im Süden begrenzt die Max-von-Eyth-Straße das Plangebiet. Entlang der gesamten westlichen Grenze des Plangebiet verläuft die S-Bahnlinie S 8 (Herrsching – Flughafen München). Westlich der S-Bahnlinie S 8 sowie südlich der Max-von-Eyth-Straße befinden sich Gewerbegebietsflächen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets und die Flächen für ein neues Umspannwerk geschaffen werden. Das neue Gewerbegebiet soll vor allem Flächen für lokale Handwerksbetriebe bereitstellen, um diesen neue Standortvoraussetzungen bieten zu können. Ein neues Umspannwerk wird erforderlich, da am bisherigen Standort die technischen Kapazitäten ausgeschöpft sind und ein Neubau besser auf die künftige Energieversorgung ausgerichtet werden kann als eine Ertüchtigung der Bestandsanlagen. Außerdem befindet sich im Geltungsbereich die Kreuzung der Max-von-Eyth-Straße mit der Adalperostraße, die zu einem Kreisverkehr umgestaltet werden wird.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird von einer Äußerung abgesehen, da die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching b. München durch den Bebauungsplan Nr. 155 nicht berührt werden. Es wird auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abgesehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen am Bebauungsplanentwurf ergeben.
