BESCHLUSSVORLAGE - GB II/0012/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 175 "Wohnen am Bürgerpark"; Antrag zur Durchführung eines Mobilitätskonzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
11.02.2025
|
I. SACHVORTRAG:
Der Grundstückseigentümer des rechtskräftigen Bebauungsplangebiets „Wohnen am Bürgerpark“ hat einen Antrag auf Reduzierung der Stellplätze bei Umsetzung eines Mobilitätskonzepts an die Verwaltung herangetreten. Nach § 8 der Stellplatzsatzung der Stadt Garching (GaStellV) ist eine Reduzierung durch Ablösevertrag um bis zu 25% bei Nachweis eines qualifizierten Mobilitätskonzepts zulässig.
Das Mobilitätskonzept ermöglicht, dass keine Duplex-Stellplätze errichtet werden müssen. Damit verringert sich die Gründungstiefe der Bodenplatte und die Kosten für die Wasserhaltung während der Baumaßnahmen.
Beantragt ist die Ablöse bzw. Nicht-Errichtung von 22 Stellplätzen. Somit plant der Eigentümer anstatt 99 Stellplätze 77 Stellplätze zu errichten.
In dem beiliegenden Mobilitätskonzept sind die Maßnahmen beschrieben. Grundlage für die Konzepterstellung bildete der von stattbau entwickelte Handlungsrahmen (Zustimmung PUA-Sitzung am 01.12.2022).
Maßnahmen:
- Vorhaltung und Bereitstellung von 2 Sharing-PKW (Konzept Seite 12)
- Vorhaltung und Bereitstellung von 2 E-Bikes (Konzept Seite 10)
- Vorhaltung und Bereitstellung von 2 E-Lastenräder (Konzept Seite 10)
- Vorhaltung und Bereitstellung einer Fahrradreparatur-Möglichkeit (Konzept Seite 14)
- Vorhaltung und Bereitstellung von digitalen Infoboards (Konzept Seite 15)
- Die Kümmerer-Funktion übernimmt die Hausverwaltung der WEG
Durch die Stellplatzreduzierung soll im Grundsatz keine Wohnung ohne zugeordneten Stellplatz errichtet werden, vielmehr sollen attraktive Angebote zur teilweisen Kompensation des 2. Stellplatzes angeboten werden. Die Stellplatzreduzierung durch aufschiebend bedingte Ablöse auf Grundlage des Mobilitätskonzepts wird von der Verwaltung unterstützt.
Zum zusätzlich abzuschließenden Stellplatzablösevertrag wird im nichtöffentlichen Teil beraten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|
