BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0039/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.02.2025
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I. SACHVORTRAG:
Der am 18.02.2025 vom Werkausschuss einstimmig empfohlene Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs „Stadtwerke Garching“ ist als Anlage beigefügt.
Der Erfolgsplan schließt in Erträgen mit 2.273.500 € und in Aufwendungen mit 3.297.400 € ab. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 942.400 € ab.
Da die Bildung von Haushaltsresten nach der Eigenbetriebsverordnung nicht zulässig ist, wurden die im Wirtschaftsplan 2024 geplanten Aufgaben, die nicht durchgeführt bzw. abgerechnet wurden im Jahr 2025 neu veranschlagt.
Der Schwerpunkt im Erfolgsplan liegt im Unterhalt des Klärwerks (705.000 €) und des Kanalnetzes (200.000 € einschließlich Sanierungsmaßnahmen). Die Einnahmen aus den Abwasserbeseitigungsgebühren sind mit 1,70 Mio. € angesetzt. Es müssen 1.023.900 € dem Erfolgsplan vom Vermögensplan zugeführt werden.
Hauptausgabepositionen im Vermögensplan ist der weitere Ausbau des Kanalnetzes (300.000 €), der Erwerb bewegliches Anlagevermögen (112.000 €) und die der Umbau/ Erweiterung der Kläranlage (188.200 €). Für die Herstellung von Kanalhausanschlüssen werden 53.000 € für 2025 eingeplant.
Für den Wirtschaftsplan 2025 (650.000 €) als auch für die Finanzplanungsjahre 2026 (930.000 €), 2027 (1.450.000 €), 2028 (1.500.000 €) und 2029 (290.000 €) sind Kreditaufnahme vorgesehen.
Im Wirtschaftsplan 2025 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 914.700 € vorgesehen, um die geplanten Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen finanzieren zu können. In den Folgejahren 2026 (4.000 €), 2027 (357.900 €), 2028 (87.900 €) und 2029 (4.700 €) sind weitere Rücklageentnahmen geplant. Ende 2029 wird ein Rücklagenstand von ca. 93.615 € erwartet.
Als Sachvortrag wird auf den Vorbericht Bezug genommen.
Beitrags- und Gebührenkalkulation
Gemäß Kommunalabgabengesetz wurde eine Neukalkulation für den Zeitraum 2022-2025 durchgeführt, bei der auch die geplanten Investitionen in Kläranlage und Kanalnetz berücksichtigt werden mussten. In deren Ergebnis sinkt die Einleitungsgebühr ab dem Abrechnungszeitraum 2022 auf 1,00 € pro m³ Abwasser. Der Herstellungsbeitrag bleibt unverändert auf 9,00 €/m² Geschoßfläche.
Durch die abgebildeten notwendigen Unterhalts- und Investitionskosten ist damit zu rechnen, dass die Gebühren für den kalkulationszeitraum 2026 – 2029 stark steigen werden. Deshalb werden in den Wirtschaftsjahren 2026 (2,70 Mio. €), 2027 (2,70 Mio. €), 2028 (2,75 Mio. €) und im Jahr 2029 (2,80 Mio. €) jährlich veranschlagt. Zudem wird im Jahr 2025 die Einführung einer Vorauszahlung des Kanalherstellungsbeitrages geprüft, um Herstellungsbeiträge vor der Fertigstellung zur Finanzierung zu generieren.
Differenz Schmutzwassermenge Klärwerk / abgerechnete Abwassergebühren
Die möglichen Ursachen und die starke Differenz wurden bereits in der Sitzung des Werkausschusses ausführlich erläutert und hier nochmal kurz zusammengefasst.
Mögliche Gründe können sein:
1 Infiltration von Grundwasser in schadhafte Kanäle
Es muss davon ausgegangen werden, dass es undichte Stellen im öffentlichen Kanalnetz gibt, in denen Grundwasser in das Netz eindringt. Diese müssen kurz- und mittelfristig mittels Druckprüfungen ermittelt und in einem Sanierungskonzept eingearbeitet und umgesetzt werden. Zu erwähnen ist auch, dass ca. 100 km private Anschlussleitungen ebenfalls undicht sein können. Dem kann nur dahingehend entgegengesteuert werden, wenn die Grundstückseigentümer einen entsprechenden Dichtheitsnachweis vorlegen bzw. die Leitungen sanieren lassen.
2. unzulässige Fremdeinleitung durch z. B. ausgepumpte Keller
3. Eindringen von Schmelz-/ oder Niederschlagswasser über die Kanaldeckel
4. Fremdwassereintrag im Bereich der Hochschul- und Forschungsgeländes über mehrere Einleitstellen in den öffentlichen Hauptsammler. Hierzu ist anzumerken, dass die Verwaltung bereits an einer Lösung mit den Verantwortlichen arbeitet.
Konkret konnte im Jahr 2023/2024 sehr ungewöhnliche Spitzen im Dezember 2023 (412.792 m³) / Januar 2024 (285.581 m³) der Zulaufmengen zur Kläranlage festgestellt werden, die zweifelsfrei durch außergewöhnliche Wetterereignisse wie hier Starkschneefall in größeren Regionen des Alpenvorlands mit unmittelbar anschließender Schneeschmelze, die den Grundwasserstand ansteigen ließ, ausgelöst wurden. Zum Vergleich Dezember 2022 (172.568 m³) und Januar 2023 (161.870 m³). Ähnliches konnte auch im Juni 2024 (311.004 m³) und Juli 2024 (210.397 m³) – Vergleich Juni 2023 (149.474 m³) und Juli 2023 (155.572 m³) – durch Starkregenereignisse festgestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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707,2 kB
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