ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0040/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 16.05.2024 wurde die Jahresrechnung vom Rechnungsprüfungsausschuss in 6 Sitzungen der örtlichen Prüfung unterzogen. Die örtliche Prüfung wurde am 18.11.2024 beendet.

 

Folgende Bereiche wurden in Stichproben geprüft:

 

Verkauf der U-Bahn U6

Kommunale Verkehrsüberwachung

Stundenkonten der städtischen Mitarbeiter

Gewerbesteuer

Kosten- und Leistungsrechnung des Bauhofs

 

 

Es gab folgende Beanstandungen bzw. Anregungen:

 

 

Der RPA äußerte in der Sitzung vom 04.11.2024 folgende Punkte zu den Stundenkonten:

 

  •           Eine Vereinbarung zum Abbau der hohen Stunden wird ausdrücklich befürwortet.
  •           Es wird empfohlen, die Stunden in Zeit abzubauen.
  •           Die geänderte Dienstvereinbarung soll im HFA vorgestellt werden.

 

Die Jahresrechnung schließt mit folgenden Zahlen ab:

 

Feststellung des Ergebnisses

 

Bezeichnung

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt

1

2

3

4

5

1.

Soll-Einnahmen   *)

98.483.864,93

53.372.008,78

151.855.873,71

2.

+ Neue Haushaltseinnahmereste

-

214.902,41

214.902,41

3.

./. Abgang alte Haushalts- einnahmereste

-

0,00

0,00

4.

./. Abgang alte Kassen-einnahmereste

472.581,71

0,00

472.581,71

5.

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

98.011.283,22

53.586.911,19

151.598.194,41

 

 

 

 

 

6.

 

Soll-Ausgaben    *)

98.011.283,22

45.598.998,88

143.610.282,10

7.

+ Neue Haushalts-ausgabereste

0,00

12.118.631,60

12.118.631,60

8.

./. Abgang alte Haushalts-ausgabereste

0,00

4.130.719,29

4.130.719,29

9.

./. Abgang alte Kassen-ausgabereste

0,00

0,00

0,00

10.

Summe bereinigter  Soll-Ausgaben

98.011.283,22

53.586.911,19

151.598.194,41

11.

Ausgleich

0,00

0,00

0,00

 

   *) Nachrichtlich:

 In den SOLL-Einnahmen und -Ausgaben sind enthalten:

 1) Zuführung zum Vermögenshaushalt 15.452.495,78 

 2) Zuführung an den Verwaltungshaushalt 0,00 

 3) Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage 0,00 

 4) Zuführung an die Allgemeine Rücklage 23.316.400,83 

  davon Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV 15.170.200,83 

 5) Zuführung an die Sonderrücklage U-Bahn 0,00 

 

 

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Der Stadtrat beschließt, die Jahresrechnung 2023 wie vorgetragen gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen.

 

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