ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/0003/2024-1

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Nach der ersten Durchführung des Bürgerbudgets hat sich gezeigt, dass Optimierungsbedarf besteht, um Unklarheiten zu beseitigen und die Prozesse für zukünftige Bürgerbudgets klarer zu definieren.

Dazu gab es einen Antrag der Unabhängigen Garchingern, der eine Mindestanzahl an abgegebenen Stimmen pro akzeptablem Vorschlag fordert, Vorschläge mit Grunderwerb als unzulässig betrachtet und verlangt, dass Kostenschätzungen vor der Bekanntgabe der Umsetzung verifiziert werden. Dieser Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 30.01.2025 diskutiert. In dieser Diskussion wurden weitere Punkte seitens der anderen Fraktionen angeregt:

  • Das Vereinsinteresse soll ausgeschlossen werden.
  • Es soll die Möglichkeit bestehen, dass sich Bürger gegen einen Vorschlag aussprechen können.
  • Vorschläge, die in den Straßenverkehr eingreifen, werden nicht zugelassen.
  • Der Stadtrat soll abschließend über die Umsetzung entscheiden.

Diese Punkte wurden, mit Ausnahme des generellen Ausschlusses von Vorschlägen, die Grunderwerb erfordern, in die neue Satzung aufgenommen.

Der Grund, warum die Verwaltung dem Antrag nicht vollständig folgt, liegt darin, dass der Stadtrat ohnehin über die Umsetzung entscheiden soll. Dies gibt dem Stadtrat die Möglichkeit, im Einzelfall über den jeweiligen Vorschlag zu entscheiden.

Des Weiteren wurden durch die Verwaltung zusätzliche Anpassungen an der Satzung vorgenommen.

Ein zu überarbeitender Punkt ist die Einreichung der Vorschläge. Diese wurden oft zu allgemein formuliert, was es der Verwaltung erschwerte, eindeutig zu erkennen, was der Antragssteller genau wünscht. Um dies in Zukunft zu verhindern, müssen Vorschläge nun konkreter formuliert werden. Bei langfristigen Projekten soll außerdem ein Konzept beigefügt werden, das darlegt, wie das Projekt umgesetzt werden soll.

Bei der Behandlung der Vorschläge sind in der neuen Satzung nun zwei Prüfphasen durch die Verwaltung vorgesehen.

In der ersten Prüfphase werden die Vorschläge entsprechend der Richtlinien auf ihre Zulässigkeit geprüft. Die Zulässigkeitskriterien wurden in der neuen Satzung angepasst, um gewisse Punkte klarer zu definieren und um zusätzliche Kriterien aufzunehmen.

In der Abstimmungsphase, in der nun nicht mehr direkt die Gewinner gewählt werden, sondern eine Priorisierungsliste durch die abgegebenen Stimmen entsteht, gab es ebenfalls einige Anpassungen. Ein Mindestquorum wurde eingeführt, um den Bürgerwillen zu erkennen und sicherzustellen, dass die Vorschläge von der Bürgerschaft akzeptiert werden.

Es wurde auch der Punkt aufgenommen, dass Bürger sich gegen einen Vorschlag äußern können, und die Verwaltung verpflichtet ist, diese Bedenken zu prüfen.

Nach der Abstimmungsphase folgt die zweite Prüfphase der Verwaltung. In dieser wird der Vorschlag dann auf detaillierte Kosten, Folgekosten, fiktive Erwerbskosten bei Grundstücken, die Schlüssigkeit der Konzepte zur Umsetzung und die Realisierbarkeit tiefergehend geprüft.

Die Einführung einer zweiten Prüfphase nach der Abstimmung ermöglicht es der Verwaltung, die Umsetzung und die Konzepte detaillierter zu überprüfen und folgt hier dem Antrag der Unabhängigen Garchingern.

Der Stadtrat beschließt abschließend über die Art und Weise der Umsetzung basierend auf der gewählten Priorisierungsliste. Dabei erhält der Stadtrat das Recht, die Priorisierungsliste anzupassen, wenn erhebliche Zweifel an der Angemessenheit der bisherigen Priorisierung bestehen. Darüber hinaus kann der Stadtrat entscheiden, ob Projekte, die Grundstücke oder städtische Liegenschaften betreffen, verwirklicht werden sollen.

Bei der Umsetzung soll ein Projekt erst dann begonnen werden, wenn das vorhergehende Projekt auf der Priorisierungsliste abgeschlossen und abgerechnet ist, um das Gesamtbudget im Blick zu behalten.

Es wurden auch Regelungen aufgenommen, die festlegen, was passiert, wenn ein Projekt für das Restbudget zu teuer ist, aber ein weiteres Projekt mit weniger Stimmen noch umsetzbar ist.

Die überarbeitete Satzung soll dazu beitragen, den Bürgerbudget-Prozess transparenter und effizienter zu gestalten, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und eine bessere Beteiligung der Bürgerschaft zu ermöglichen.

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Garching b. München zum Bürgerbudget gem. Anlage 1.

Die neue Satzung wird mit dem nächsten Bürgerbudget 2026 Anwendung finden. Das Bürgerbudget 2024 wird nach der Satzung vom 30.06.2023 zum Abschluss gebracht.

Die Anlage 1 wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und liegt der Niederschrift bei.

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Anlagen

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