BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/0008/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme am Netzwerk „Europa fängt in der Gemeinde an“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Büro des Ersten Bürgermeisters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.02.2025
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I. SACHVORTRAG:
In der Stadtratssitzung im Dezember 2024 wurde die Idee begrüßt, dass die Stadt Garching Partner des europaweiten Netzwerks „Europa fängt in der Gemeinde an“ der Europäischen Kommission wird. Dazu soll die/der Vertreter/in an dem Projekt "EuropaGemeindeRäte Bayern" teilnehmen.
Folgende Informationen liegen zu diesem Netzwerk vor:
Ziel der Partnerschaft mit dem europaweiten Netzwerk "Europa fängt in der Gemeinde an":
- Lokalpolitiker/innen zu unterstützen, die Politik, Maßnahmen und Initiativen der EU in ihren Wahlkreisen objektiv dazustellen
- gemeinsam an der Vermittlung von EU-bezogenen Themen arbeiten
- den Kontakt zu den Bürger/innen stärken
- Debatten über europäischen und lokalen Themen und die Zukunft Europas fördern
- einen europäisch geprägten öffentlichen Raum schaffen
Dauer der Partnerschaft:
- Die Partnerschaft ist über das gesamte Bestehen des Netzwerks hinweg gültig.
- Sowohl die lokale Behörde als auch die Europäische Kommission können die Partnerschaft mit einer schriftlichen Mitteilung drei Monate vor dem Datum der Beendigung oder mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die lokale Behörde die hiermit eingegangenen Verpflichtungen nicht einhält.
Beziehung des Netzwerks zur lokalen Behörde:
Die lokale Behörde ernennt als Partner des Netzwerks „Europa fängt in der Gemeinde an“ ein lokal gewähltes Gemeinderatsmitglied zum Mitglied des Netzwerks und unterzeichnet gemeinsam mit dem Mitglied eine Erklärung, in der sich die lokale Behörde zu Folgendem verpflichtet:
- Steht das Mitglied aus irgendeinem Grund nicht mehr zur Verfügung, um die Arbeit im Rahmen des Netzwerks fortzusetzen, muss die lokale Behörde die Kontinuität durch die Ernennung eines neuen Mitglieds sicherstellen. Das neue Mitglied muss unverzüglich eine neue Erklärung übermitteln, die einen eindeutigen Verweis auf die ursprüngliche Bewerbung und das ursprüngliche Aufnahmeschreiben enthält.
- Auf hinreichend begründeten Antrag der Europäischen Kommission und nachdem sie dem betreffenden Mitglied Gelegenheit gegeben hat, sich zu äußern, kann eine Mitgliedschaft aufgehoben werden, wenn die Handlungen dieses Mitglieds dem Ziel des Netzwerks zuwiderlaufen oder mit den Werten, auf denen die Europäische Union beruht, offensichtlich unvereinbar sind. In diesem Fall muss ein neues Mitglied ernannt werden.
Beziehung des Netzwerks zu dem/r ernannten gewählten Lokalpolitiker/in:
Der/die gewählte Lokalpolitiker/in unterzeichnet (als Partner des Netzwerks „Europa fängt in der Gemeinde an“) eine Erklärung in der sich das Mitglied zu Folgendem verpflichtet:
- Mit Bürger/innen ihres Wahlkreises oder mit Lokalmedien regelmäßig über allgemeine politische Initiativen und Maßnahmen der EU zu debattieren. Die Bürger/innen sollen so dazu angeregt werden, sich an Debatten über die Zukunft der EU und andere EU-bezogene Themen zu beteiligen.
- Politik, Maßnahmen und Initiativen der EU anhand zutreffender Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen objektiv darzustellen.
- Sich regelmäßig in das Netzwerk einzubringen, etwa durch Beteiligung an der Online-Plattform, an Seminaren und Besuchen, die von der Europäischen Kommission angeboten werden (je nach Verfügbarkeit). Zusätzliche Pflichten umfassen die Teilnahme an Umfragen, die etwa zweimal im Jahr durchgeführt werden, und die Bereitstellung von Feedback zu den Aktivitäten im Rahmen des Netzwerks.
Die Kommission stellt dem/r ernannten gewählten Lokalpolitiker/in folgende Materialien und Ressourcen zur Verfügung:
- Kommunikationsmaterialien und einen regelmäßigen Informationsfluss, um den Dialog mit den Bürger/innen über EU-Themen zu fördern.
- Besuche im Besucherzentrum der Europäischen Union in Brüssel mit Vorrang, physisch oder digital, wenn möglich in passender Sprache (je nach verfügbaren Kapazitäten).
- Zugang zu einer interaktiven Plattform zur Förderung der Interaktion mit anderen Netzwerkmitgliedern.
- Informationen zu anderen EU-Initiativen, die sich an Gemeinderatsmitglieder und lokale Behörden richten, insbesondere zu den Aktivitäten des Ausschusses der Regionen und seinem Netz der regionalen und lokalen EU-Beauftragten, sowie Möglichkeiten, deren Aktivitäten zu verfolgen und zu unterstützen.
Formalitäten:
- Der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin kann der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Gemeinde sein oder eine andere Person (gewählt oder nicht), die offiziell berechtigt ist, das Erklärungsformular zu unterschreiben und die lokale Behörde rechtlich vertritt.
- Mit der Teilnahme am Netzwerk sind keine direkten Kosten verbunden. Die Europäische Kommission wird zu keinem Zeitpunkt um einen Beitrag bitten. Alle Reisekosten für die Teilnahme an Projektveranstaltungen, die nicht online stattfinden, werden entweder von der Europäischen Kommission übernommen oder die Teilnahme ist nicht verpflichtend. Die Aktivitäten der Netzwerkmitglieder (Kommunikation mit den Bürger/innen über EU-Angelegenheiten, regelmäßiges Einbringen ins Netzwerk), sind nicht unbedingt mit Kosten für die Mitglieder verbunden.
Das Projekt EuropaGemeindeRäte Bayern“ ist das "bayerische Tor" zu kommunalen EU-Programmen, wie dem Netzwerk "Europa fängt in der Gemeinde an" und richtet sich gezielt an gewählte Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte in den über 2000 Kommunen des Freistaats.
Die Initiative setzt sich zum Ziel gemeinsam mit der/dem Vertreter/in das Europa-Know-How für die Gemeinderatsarbeit zu stärken und Fachwissen für die konkrete Anwendung in der Stadtratsarbeit an die Hand zu geben. Das Projekt soll die Vertreter in Ihrem politischen Alltag abholen und die Kompetenz stärken. Gleichzeitig soll der Mehrwert Europas in den bayerischen Gemeinden und Städten damit sichtbarer werden. Es steht also im Einklang mit dem Netzwerk „Europa fängt in der Gemeinde an“.
Die Anmeldung für dieses Projekt erfolgt zwischen dem politischen Vertreter und der Initiative.
Stadträtin Hoffmann-Cumani hatte die Idee in der Stadtratssitzung im Dezember eingebracht und würde es als Ehre empfinden, das Amt der politischen Vertreterin in Garching zu übernehmen. Weitere Kandidaten haben sich bisher nicht für dieses Amt gemeldet.
Die Europäische Kommission begrüßt insbesondere die Ernennung von Frauen oder Mitgliedern unterrepräsentierter Gruppen in das Netzwerk.
Daher schlägt die Verwaltung vor, Frau Sara Hoffmann-Cumani zur politischen Vertreterin zu ernennen.
Das Mandat würde bis zur kommenden Kommunalwahl im März 2026 laufen und danach zur Neubesetzung anstehen.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Garching Teil des europaweiten Netzwerks „Europa fängt in der Gemeinde an“ der Europäischen Kommission wird. Die/der politische Vertreter/in soll zudem an dem Projekt "EuropaGemeindeRäte Bayern" teilnehmen.
2. Stadträtin Sara Hoffmann-Cumani wird als politische Vertreterin gewählt und ernannt. Das Mandat läuft bis zur nächsten Kommunalwahl im März 2026.
