BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/0044/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage im Hardtweg, Fl.Nrn. 1216/5, 1218/7
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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18.03.2025
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I. SACHVORTRAG:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage im Hardtweg, Fl.Nrn. 1216/5, 1218/7. Das Vorhaben stellt den südlichen Teil des 2. Bauabschnitts Keltenweg/Hardtweg dar.
Geplant sind zwei Mehrfamilienhäuser mit einer Grundfläche von jeweils 13,3 m x 30 m. Dabei sind 3 Vollgeschosse mit einem Rücksprung im Dachgeschoss vorgesehen. Die Wandhöhe stuft sich durch den Rücksprung ab. So ist die Wandhöhe im zweigeschossigen Bereich mit 6,06 m (7,01 m inkl. Geländer) und im dreigeschossigen Bereich 9,6 m geplant. Die Dächer sollen als Flachdächer mit Dachbegrünung und PV-Anlagen errichtet werden. Direkt südlich angrenzend an die beiden Mehrfamilienhäuser sind eingeschossige Müll- und Fahrradhäuser geplant. Diese sollen eine Grundfläche von jeweils 4 m x 14,5 m erhalten. Die Dächer der Nebengebäude sind als Flachdächer mit Dachbegrünung geplant, wobei jeweils im östlichen Dachbereich eine Dachterrasse geplant ist.
Im östlichen Gebäude sollen 22 Wohneinheiten, im westlichen Gebäude sollen 24 Wohneinheiten entstehen. Die hierfür benötigen 33 Fahrradstellplätze (inkl. Lastenräder) sollen in den Nebengebäuden und an den Hauszugängen nachgewiesen werden. Die insgesamt 50 nachzuweisenden PKW-Stellplätze sind in einer Tiefgarage vorgesehen. Die Tiefgarage soll dabei nicht nur unter den Hauptgebäuden, sondern auch unter den beiden Nebengebäuden errichtet werden.
Die betroffenen Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 172 „Misch- und Wohngebiet Keltenweg/Hardtweg“. Dieser setzt einen Bauraum für die Tiefgarage fest. Weitere Festsetzungen bleiben unberührt.
Es wird eine Befreiung wegen der Überschreitung des Tiefgaragenbauraums im Bereich der Nebenanlagen benötigt.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden, da der Bereich der Nebenanlagen ohnehin schon versiegelt wurde. Auch handelt es sich hier nur um eine unterirdische Überschreitung, welche städtebaulich nicht ins Gewicht fällt. Es ist jedoch zu beachten, dass für die Tiefgarage und die sonstigen Nebenanlagen im Bebauungsplan eine Überschreitungsmöglichkeit der zulässigen GR um 146% festgesetzt ist. Aus Sicht der Verwaltung wird der Wert durch die beantragte Befreiung nicht überschritten. Ein Nachweis sollte jedoch spätestens mit dem zweiten Teil des 2. Bauabschnitts eingereicht werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Das Einvernehmen zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage im Hardtweg, Fl.Nrn. 1216/5, 1218/7 mit der Befreiung wegen der Überschreitung des Tiefgaragenbauraums im Bereich der Nebenanlagen wird erteilt. Der Nachweis zur GR-Einhaltung ist spätestens mit dem zweiten Teil des 2. BA einzureichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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