BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/0045/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Garching zur 32. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen Photovoltaikanlage östlich der Kläranlage und nördlich der Hirschplanallee" der Gemeinde Oberschleißheim; Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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08.04.2025
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I. SACHVORTRAG:
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberschleißheim hat am 28.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen Photovoltaikanlage östlich der Kläranlage, nördlich Hirschplanallee" gefasst. Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, der Flächennutzungsplan wird parallel zum Bebauungsplan Nr. 89 geändert.
Städtebauliches Ziel der 32. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Oberschleißheim ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit deren Nebenanlagen zu schaffen. Das Planungsgebiet liegt westlich des Hauptortes an der Grenze zu Unterschleißheim. Es handelt sich um eine Brachfläche, die derzeit nicht bewirtschaftet oder anderweitig genutzt wird. Der Vorhabenträger beabsichtigt an dieser Stelle, durch rd. 2.150 Module in Reihen mit reiner Südausrichtung eine installierte Leistung von rd. 1.400 kWp zu erreichen. Die Fläche umfasst rd. 1,17 ha. Die Art der Nutzung wird als sonstiges Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ festgesetzt.
Die Belange der Stadt Garching werden durch die Planung der Gemeinde Oberschleißheim nicht berührt.
