BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0059/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Anlage zur Richtlinie der Stadt Garching b. München zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie); Antrag auf Aufnahme des Vereins Gemeinsam in Garching Leben e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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10.04.2025
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I. SACHVORTRAG:
In der Sitzung des Stadtrates am 23.03.2023 wurde mehrheitlich die Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) mit Ihrer Anlage beschlossen, die ab dem 01.01.2024 in Kraft getreten ist.
Nach dieser Zuschussrichtlinie erhalten nur förderwürdige Vereine, die die Voraussetzungen dieser Richtlinie erfüllen, Zuschüsse. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Verein bis zum 30.09. des jeweiligen Antragsjahres in der Anlage 1 zu der Zuschussrichtlinie erwähnt wird (Nr. 2.1 der Zuschussrichtlinie). In dieser Anlage ist der Verein Gemeinsam in Garching Leben e. V. nicht genannt.
Um zu den förderwürdigen Vereinen in der Anlage 1 der Richtlinie aufgenommen zu werden bedarf es nach Nr. 2.2 der Richtlinie einen Antrag mit Begründung, Tätigkeitsbericht und aktueller Vereinssatzung. Anschließend entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Aufnahme in die Anlage 1 der Förderrichtlinie.
Der 1. Vorsitzende des Vereins Gemeinsam in Garching Leben e. V. hat am 21. März 2024 einen Antrag per E-Mail mit dem geforderten Inhalt zur Aufnahme in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Zuschussrichtlinie gestellt. Nach aktuellem Stand sind 23 Garchinger Mitglied dieses Vereins.
Laut dem Antrag des Vereines sind die sozialen Aspekte wie Zusammenhalt, lebendige nachbarschaftliche Gemeinschaften und die gegenseitige Unterstützung in Garching Bestandteile des Vereines, die auch in der beigefügten Satzung als Zweck des Vereins in der Stadt Garching b. München, insbesondere in Hausgemeinschaften, Wohnanlagen und Wohnquartieren beschrieben sind.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufnahme des Vereins Gemeinsam in Garching Leben e. V. in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) ab dem 01.01.2025. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlage 1 der Zuschussrichtlinie anzupassen
Alternativ:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag zur Aufnahme des Vereins Gemeinsam in Garching Leben e. V. in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) ab.
