ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/0011/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

Nicht zuletzt der Messerangriff in Aschaffenburg am 22.01.2025 und der Anschlag in München am 13.02.2025 haben das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung massiv beeinträchtigt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat deshalb mit Blick auf die bevorstehende Veranstaltungssaison eine Handreichung zum Schutz vor sog. Überfahrtaten übermittelt. Die Handreichung enthält u.a. die Empfehlung an die Veranstalter, ein Zufahrtsschutzkonzept zu erarbeiten.

 

Das Thema hat auch die NordAllianz in ihrer Sitzung vom 13.03.2025 aufgegriffen, wo es insbesondere um die Sicherheit auf den Volksfesten der Mitgliedsgemeinden ging. Die acht Mitgliedskommunen haben sich in der Sitzung dafür ausgesprochen, dass eine gemeinsame Beschaffung von mobilen Absperranlagen/Sperren geprüft werden soll. Die Federführung wurde der Stadt Unterschleißheim übertragen, da diese bereits unmittelbar vor der Ausschreibung von solchen Sperren stand.

 

Es stellt sich nun also die grundsätzliche Frage, ob sich die Stadt Garching b. München an einer solchen Ausschreibung der NordAllianz beteiligen will und die entsprechenden Finanzmittel in einen Nachtragshaushalt mit eingeplant werden sollen. Eine Rückmeldung an die NordAllianz ist bis spätestens 30.04.2025 notwendig.

 

Beschafft werden sollen mobile Absperranlagen, die flexibel zu Veranstaltungen auf- und auch wieder abgebaut werden können. Bei den mobilen Sperren gibt es sowohl Sperren, die die Straße tatsächlich endgültig und für alle KFZ blockieren, als auch Sperren, die auch überfahrbar sind bzw. leicht überfahrbar gemacht werden können.

 

In der Regel werden die mobilen Sperren direkt auf den neuralgischen Straßenabschnitten platziert, die aus Sicht des Veranstalters und der Sicherheitsbehörden besonders anfällig für potentielle Überfahrtaten wären - inkl. Sicherheitspuffer, denn die Sperren haben individuelle „Eindringtiefen“, sollte tatsächlich jemand versuchen, sie zu überwinden. Beim Beispiel Straßenfest wäre hier insbesondere an die Telschowstraße von Norden kommend und die Niels-Bohr-Straße zu denken. Für den Lieferverkehr und Rettungsfahrzeuge können die sog. Überfahrmodule dann entsprechend geöffnet und passierbar gemacht werden.


Um eine erste grobe finanzielle Hausnummer nennen und vergleichen zu können, wurde nach bisheriger Abstimmung zwischen den Mitgliedsgemeinden sowohl für eine Miet- als auch eine Kaufmöglichkeit Angebote eingeholt (jeweils Bruttobeträge):

 

1. Mietlösung

Preis pro Überfahrmodul pro Tag

zzgl. Liefer- und Personalkosten

Gesamtkosten,

z. B. drei Überfahrmodule für 10 Tage

 

ca. 360 €/Tag

ca. 4.000 €

ca. 15.000 €

2. Kaufoption

Preis pro Überfahrmodul

Preis pro Straßenblocker

Gesamtkosten,

z. B. drei Überfahrmodule und 20 Straßenblocker

 

ca. 18.500 €

ca. 8.000 €

ca. 215.000 €

 

Anmerkung: Die Gesamtkosten der Kaufoption wären dann entsprechend auf die NordAllianz-Kommunen aufzuteilen, die sich an der gemeinsamen Beschaffung beteiligt haben. Bei 215.000 € potentiellen Gesamtkosten und potentiell acht teilnehmenden Gemeinden wären die Kosten pro Gemeinde bei 26.875 €. Hinzu kämen noch Personalkosten für den Auf- und Abbau und evtl. Lager- und Lieferkosten – diese Kosten können derzeit aber noch nicht beziffert werden und hängen auch von der jeweiligen Veranstaltung ab. 

 

Die Details, also z. B. wie viele und welche Art von mobilen Absperranlagen beschafft werden und wie die Kostenverteilung dann tatsächlich vorgenommen wird, sind derzeit noch nicht weiter besprochen worden bzw. befinden sich gerade auf Arbeitsebene in der Abstimmung. Darüber hinaus gibt es noch kein konkretes Konzept über den Zugriff bzw. die Verteilung der Sperren für die Veranstaltungen der NordAllianz-Gemeinden. Dennoch soll bereits jetzt die Bereitschaft der Mitgliedsgemeinden abgefragt werden, ob sie an einer solch gemeinsamen Beschaffung teilnehmen möchten und ob Lager- und Transportmöglichkeiten bestehen, um nicht mehr viel Zeit für die Beschaffung zu verlieren.

 

Wichtig ist der Verwaltung in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass bei der Abwägung nicht nur an die stadteigenen Veranstaltungen gedacht werden sollte. In Garching gibt es auch Veranstaltungen Dritter, die auf oder direkt an einer Straße stattfinden und so potentiell gefährdet sind (z. B. Klimatag, Rückenwindlauf, etc.). Hier wäre ggf. vorstellbar, dass die Sperren an die Veranstalter gegen ein kleines Entgelt vermietet werden könnten.

 

Darüber hinaus möchte die Verwaltung klarstellen, dass für jede Veranstaltung – wie bisher auch – eine individuelle Gefahrenbewertung durch die Sicherheitsbehörden (Stadt, Polizei, Feuerwehr, etc.) stattfindet und nur bei fachlicher Notwendigkeit solche Sperren angeordnet und aufgestellt werden (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Die Stadt Garching b. München wird sich an einer evtl. gemeinsamen Ausschreibung der NordAllianz-Kommunen zur Beschaffung von mobilen Absperranlagen beteiligen. Die hierfür notwendigen Finanzmittel sollen in einen Nachtragshaushalt eingeplant werden. Sobald neue Erkenntnisse hinsichtlich der Ausschreibung vorliegen (Art und Anzahl der Sperren, Nutzungskonzept, etc.), ist der Haupt- und Finanzausschuss entsprechend zu informieren.

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